Ausbildungsförderung
Das Landratsamt bearbeitet Anträge zur beruflichen und schulischen Aus- und Weiterbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - Meister-BAföG).
Aufstiegfortbildungsförderung (AFBG - Meister-BAföG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie erfolgt (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht).
Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Bundesausbildungsförderung (BAföG)
Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. BAföG gibt es für das Studium an Hochschulen und für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten.
Bitte beachten Sie: Bei einem Studium an Hochschulen ist das jeweilige Studentenwerk zuständig.
Weitere Informationen:
- Welche Aufgabe hat das BAföG?
- Welche Ausbildung ist förderungsfähig?
- Wer hat Anspruch auf Leistungen?
- Wo und wie werden Leistungen nach dem BAföG beantragt?
Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf der Internetseite: