Tierseuchenbekämpfung

Das Veterinäramt ist zuständig für Bekämpfungsmaßnahmen (gegebenenfalls mit systematischen Bekämpfungsprogrammen) von Tierseuchen und bestimmten Tierkrankheiten, wie beispielsweise Geflügelpest, Schweinepest, Leukose, Brucellose, BHV-1 oder BVD. Außerdem werden der nationale und internationale Tierverkehr überwacht und die dafür notwendigen amtstierärztlichen Bescheinigungen ausgestellt. Zudem unterliegen Tierausstellungen und Tiermärkte der behördlichen Überwachung zur Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuchen.

Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung werden alle tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe erfasst, um im Tierseuchenfall schnell reagieren zu können.

Seit dem 21.06.2024 wurde tierseuchenrechtlich im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassen, dass jedes Wildschwein (gesund oder krank erlegt, tot aufgefunden) im Landkreis Miltenberg getestet werden muss.

Außerdem müssen Jäger jedes krankheitsauffällige Stück Schwarzwild unverzüglich melden. Aus diesem Grund wurde unten aufgeführte Hotline eingerichtet. Hintergrund sind die aktuellen Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest (ASP) im nahegelegenen Südhessen.

Die Nummer der ASP-Hotline lautet 09371 -501-767 und ist an 7 Tagen in der Woche zu den üblichen Geschäftszeiten (9 bis 17 Uhr) besetzt.

Außerhalb dieser Zeiten sollen verdächtige Meldungen über die Polizeidienststellen getätigt werden.

Aufgaben und Dienstleistungen

Anzeige- und meldepflichtige Tierseuchen

Handel mit Tieren und Waren tierischer Herkunft, Gesundheitszeugnisse

Für das Verbringen in einen Mitgliedsstaat der EU oder die Ausfuhr in ein Drittland werden Veterinärzeugnisse erstellt. Auch wird die Einfuhr von Tieren oder Waren tierischer Herkunft überwacht, um die Einschleppung von Tierseuchen zu verhindern.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-534

E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Sanierungsprogramme bei bestimmten Infektionskrankheiten

Das Veterinäramt koordiniert und kontrolliert staatliche Sanierungsverfahren gegen leicht übertragbare und wirtschaftlich bedeutende Tierseuchen wie BHV1 und BVD/MD.

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Tierkörperbeseitigung / Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Das Veterinäramt überwacht den Handel mit tierischen Nebenprodukten einschließlich der Überwachung und Registrierung/Zulassung von Verarbeitungsbetrieben, Zwischenbehandlungsbetrieben, Lagerbetrieben, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, Fettverarbeitungsbetrieben, Biogasanlagen, Kompostieranlagen, Heimtierfutterbetrieben, Betrieben, die tierische Nebenprodukte verfüttern, Sammelstellen für tierische Nebenprodukte, Tierfriedhöfen, Pasteurisierungsanlagen, Verwendern zu Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken, Herstellern und Verwendern von organischen Düngemitteln, Händlern, Molkereien und Beförderern tierischer Nebenprodukte.

Weiterführende Informationen zur Kategorisierung von tierischen Neben- und Folgeprodukten finden sich hier: BMEL - Tierische Nebenprodukte

Eine wichtige Vorbeugungsmaßnahme gegen den Ausbruch von Tierseuchen ist die Beseitigung von verendeten Tieren, Schlachtabfällen und allen Stoffen daraus, die eine Infektion weitertragen könnten. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz schreibt deshalb eine Beseitigungspflicht für angefallene Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnissen vor, um die Gesundheit von Mensch und Tier, die Verunreinigung von Gewässern, Boden und Futtermitteln sowie schädliche Einwirkungen auf die Umwelt zu verhindern.

Für die Abholung und Entsorgung von verendeten Tieren und Schlachtabfällen im Landkreis Miltenberg ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Hardheim zuständig:

Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ztn)

Breitenau 3

74736 Hardheim

Telefon: 06283 2212-0

Überprüfung der Voraussetzungen und Überwachung genehmigungspflichtiger Tierhaltungen

Wer Sittiche züchten, mit diesen handeln oder ein Viehhandelsunternehmen betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Das Veterinäramt überprüft die Genehmigungsvoraussetzungen und überwacht diese Betriebe routinemäßig.

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Überwachung der Nutztierhaltungen

Zur Verhütung von Krankheits- und Seuchenausbrüchen müssen Tierhalter bestimmte Vorgaben erfüllen, wie beispielsweise nach der Schweinehaltungshygieneverordnung. Dazu berät und kontrolliert das Veterinäramt. Um den Verkehr mit Tieren im Seuchenfall nachvollziehen zu können, müssen Nutztiere gekennzeichnet und Tierhalter registriert werden, was vom Veterinäramt überwacht wird.

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Überwachung tierseuchenrechtlicher Untersuchungen in Schlachtbetrieben

Im Rahmen der Fleischuntersuchung werden Wiederkäuer (Rinder, Schafe und Ziegen) ab einem bestimmten Alter auf BSE oder TSE untersucht. Das Veterinäramt wacht darüber, dass keine Tiere als Lebensmittel in den Verkehr gelangen, die nicht als frei untersucht wurden.

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Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.

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Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Adressen
Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg

 

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