Tierseuchenbekämpfung
Das Veterinäramt ist zuständig für Bekämpfungsmaßnahmen (gegebenenfalls mit systematischen Bekämpfungsprogrammen) von Tierseuchen und bestimmten Tierkrankheiten, wie beispielsweise Geflügelpest, Schweinepest, Leukose, Brucellose, BHV-1 oder BVD. Außerdem werden der nationale und internationale Tierverkehr überwacht und die dafür notwendigen amtstierärztlichen Bescheinigungen ausgestellt. Zudem unterliegen Tierausstellungen und Tiermärkte der behördlichen Überwachung zur Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuchen.
Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung werden alle tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe erfasst, um im Tierseuchenfall schnell reagieren zu können.
Service-Kontakt
Telefon: 09371 501-534
E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de
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Afrikanische Schweinepest
Seit dem 21.06.2024 wurde tierseuchenrechtlich im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassen, dass jedes Wildschwein (gesund oder krank erlegt, tot aufgefunden) im Landkreis Miltenberg getestet werden muss.
Außerdem müssen Jäger jedes krankheitsauffällige Stück Schwarzwild unverzüglich melden. Aus diesem Grund wurde unten aufgeführte Hotline eingerichtet. Hintergrund sind die aktuellen Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest (ASP) im nahegelegenen Südhessen.
Die Nummer der ASP-Hotline lautet 09371 501-767 und ist an 7 Tagen in der Woche zu den üblichen Geschäftszeiten (9 bis 17 Uhr) besetzt.
Außerhalb dieser Zeiten sollen verdächtige Meldungen über die Polizeidienststellen getätigt werden.
Aufgaben und Dienstleistungen
Anzeige- und meldepflichtige Tierseuchen
Das Veterinäramt ist zuständig für Prophylaxe und Bekämpfung von anzeige- und meldepflichten Tierseuchen zur Erhaltung gesunder Tierbestände
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Formulare
- Wildschwein Monitoring Untersuchungsantrag (650,1 KiB)
- Bestandsregister für Schafe und Ziegen (751,6 KiB)
- Anzeige einer gemeinsamen Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten gemäß § 7 Abs. 3 Geflügelpestverordnung (Sentineltierhaltung) (652,0 KiB)
- Probenbegleitschein für Tupferproben von Wildvögeln (Geflügelpest: Wildvogelmonitoring) (51,8 KiB)
- Anlage zum Antrag auf Genehmigung gem. § 4 Fischseuchenverordnung (707,8 KiB)
- Beiblatt zum Antrag auf Genehmigung gem. § 4 Fischseuchenverordnung (570,7 KiB)
- Genehmigung und Registrierung von Aquakulturbetrieben gem. Fischseuchenverordnung (739,5 KiB)
- Erfassungsbogen für Geflügelhaltungen (88,8 KiB)
Informationen
- Merkblatt zur klassischen Geflügelpest (1,3 MiB)
- Merkblatt zur Fischseuchenverordnung (23,6 KiB)
- Merkblatt zu Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden (138,3 KiB)
- Info zur Untersuchung von Haus- und Wildschweinen auf klassische und afrikanische Schweinepest und auf Aujeszkysche Krankheit (58,8 KiB)
- Hinweise zur Gewinnung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild für das KSP-, ASP-und AK-Monitoring (239,0 KiB)
- Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe, Pflichten des Tierhalters (10,7 KiB)
- Merkblatt zur klassischen Schweinepest beim Schwarzwild (12,1 KiB)
- Merkblatt zur Entnahme und Behandlung von Blutproben vom Wildschwein (14,6 KiB)
Handel mit Tieren und Waren tierischer Herkunft, Gesundheitszeugnisse
Für das Verbringen in einen Mitgliedsstaat der EU oder die Ausfuhr in ein Drittland werden Veterinärzeugnisse erstellt. Auch wird die Einfuhr von Tieren oder Waren tierischer Herkunft überwacht, um die Einschleppung von Tierseuchen zu verhindern.
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Sanierungsprogramme bei bestimmten Infektionskrankheiten
Das Veterinäramt koordiniert und kontrolliert staatliche Sanierungsverfahren gegen leicht übertragbare und wirtschaftlich bedeutende Tierseuchen wie BHV1 und BVD/MD.
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Formulare und Informationen
- Erstellung eines Untersuchungsantrages aus der HI-Tierdatenbank (736,8 KiB)
- Informationen für Rinderhalter zur BHV1-Bekämpfung (18,4 KiB)
- Verbringen von Rindern in anerkannt BHV1-freie Regionen in Bayern (16,9 KiB)
- Informationen für Rinderhalter zur BVD-Bekämpfung (25,7 KiB)
- Klassische Schweinepest beim Schwarzwild (12,1 KiB)
Tierkörperbeseitigung / Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Das Veterinäramt überwacht den Handel mit tierischen Nebenprodukten einschließlich der Überwachung und Registrierung/Zulassung von Verarbeitungsbetrieben, Zwischenbehandlungsbetrieben, Lagerbetrieben, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, Fettverarbeitungsbetrieben, Biogasanlagen, Kompostieranlagen, Heimtierfutterbetrieben, Betrieben, die tierische Nebenprodukte verfüttern, Sammelstellen für tierische Nebenprodukte, Tierfriedhöfen, Pasteurisierungsanlagen, Verwendern zu Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken, Herstellern und Verwendern von organischen Düngemitteln, Händlern, Molkereien und Beförderern tierischer Nebenprodukte.
Weiterführende Informationen zur Kategorisierung von tierischen Neben- und Folgeprodukten finden sich hier: BMEL - Tierische Nebenprodukte
Eine wichtige Vorbeugungsmaßnahme gegen den Ausbruch von Tierseuchen ist die Beseitigung von verendeten Tieren, Schlachtabfällen und allen Stoffen daraus, die eine Infektion weitertragen könnten. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz schreibt deshalb eine Beseitigungspflicht für angefallene Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnissen vor, um die Gesundheit von Mensch und Tier, die Verunreinigung von Gewässern, Boden und Futtermitteln sowie schädliche Einwirkungen auf die Umwelt zu verhindern.
Überprüfung der Voraussetzungen und Überwachung genehmigungspflichtiger Tierhaltungen
Wer Sittiche züchten, mit diesen handeln oder ein Viehhandelsunternehmen betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Das Veterinäramt überprüft die Genehmigungsvoraussetzungen und überwacht diese Betriebe routinemäßig.
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Formulare und Informationen
- Erlaubnis zum Halten, Züchten oder Handeln mit Psittaciden (25,4 KiB)
- Papageien und Sittiche (22,8 KiB)
Überwachung der Nutztierhaltungen
Zur Verhütung von Krankheits- und Seuchenausbrüchen müssen Tierhalter bestimmte Vorgaben erfüllen, wie beispielsweise nach der Schweinehaltungshygieneverordnung. Dazu berät und kontrolliert das Veterinäramt. Um den Verkehr mit Tieren im Seuchenfall nachvollziehen zu können, müssen Nutztiere gekennzeichnet und Tierhalter registriert werden, was vom Veterinäramt überwacht wird.
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Formulare und Informationen (Kopie)
- Bestandsregister Schafe und Ziegen (37,3 KiB)
- Bestandsregister Schafe und Ziegen (751,6 KiB)
- Begleitpapier Schafe / Ziegen (752,3 KiB)
- Schlagstempel für Schweine (666,1 KiB)
- Begleitpapier Schafe / Ziegen (849,0 KiB)
- Bestandsregister Schweinehaltung (759,9 KiB)
- Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden (138,3 KiB)
Überwachung tierseuchenrechtlicher Untersuchungen in Schlachtbetrieben
Im Rahmen der Fleischuntersuchung werden Wiederkäuer (Rinder, Schafe und Ziegen) ab einem bestimmten Alter auf BSE oder TSE untersucht. Das Veterinäramt wacht darüber, dass keine Tiere als Lebensmittel in den Verkehr gelangen, die nicht als frei untersucht wurden.
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Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.
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Informationen
Formulare
- Tierseuchen - Abmeldung der Betriebsnummer oder des Betriebstyps (646,0 KiB)
- Tierseuchen - Meldung der Bienenvölker für die Veterinärbehörde (692,3 KiB)
- Tierseuchen - Meldung einer Tierhaltung (684,8 KiB)
- Tierseuchen - Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer (391,0 KiB)
- Tierseuchen - Legeleistung und Verendungen (43,7 KiB)
- Tierseuchen - Bestandsregister für Geflügelhaltungen nach Paragraph 2 Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung (1,0 MiB)
- Tierseuchen - Antrag auf Anerkennung als Haltungsbetrieb mit vernachlässigbarem Risiko klassischer Scrapie (703,2 KiB)
Informationen
- Tierseuchen - Leitfaden für die Eingabe von BT-Impfdaten in die HIT-Datenbank für Tierhalter (1,8 MiB)
- Tierseuchen - Leitfaden für die Eingabe von BT-Impfdaten in die HIT-Datenbank für Tierärzte (2,2 MiB)
- Tierseuchen - Erhöhung der Biosicherheit bei Hausschweinen (617,0 KiB)
- Tierseuchen - Leitfaden für die Erstellung von Untersuchungsanträgen aus der HI-Tier-Datenbank (1,4 MiB)
- Tierseuchen - BSE-Testpflicht bei Rindern (56,2 KiB)
- Tierseuchen - Merkblatt für Bienenhalter - Bienenseuchenverordnung (50,2 KiB)
- Tierseuchen - Merkblatt zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen in Bayern (161,3 KiB)
- Tierseuchen - Leistungen der Tierseuchenkasse (TSK) im Rahmen der BVD/MD-Bekämpfung (59,5 KiB)
- Tierseuchen - Aviäre Influenza oder Vogelgrippe (155,2 KiB)
- Tierseuchen - Ausfüllhinweise zum Untersuchungsantrag (Brucellose, Leukose, BHV1, AK) (13,9 KiB)