Fleisch- und Geflügelhygiene, tierische Erzeugnisse

Kontrolle aller Betriebe im Landkreis, die Fleisch verarbeiten oder sonstige tierische Erzeugnisse herstellen oder verarbeiten, auf die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.

Aufgaben und Dienstleistungen

Beratung und Überwachung von EU-zugelassenen Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben

Fleischverarbeitende Betriebe werden im Hinblick auf hygienerechtliche Vorschriften vom Veterinäramt beraten und kontrolliert.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501 534

E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Formulare und Informationen

Beratung und Überwachung von Wildfleisch verarbeitenden Betrieben

Jäger und Betreiber von Wildgehegen werden im Hinblick auf fleischhygienerechtliche Vorgaben beraten. Wildkammern, in denen Wild zerlegt wird, unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt.

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Hygieneüberwachung bei der Erzeugung von Milch, Eiern und Fisch

Milcherzeuger, Eierproduzenten und fischverarbeitende Betriebe werden im Hinblick auf hygienerechtliche Vorschriften vom Veterinäramt beraten und kontrolliert.

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Koordinierung und Überwachung im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplanes

Fleisch und Fleischerzeugnisse werden von den Beschäftigten des Veterinäramts regelmäßig auf Rückstände aller Art, wie beispielsweise Umweltkontaminanten oder Arzneimittelrückstände untersucht.

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Trichinenuntersuchung

Das Landratsamt beauftragt Jäger mit der Probenahme für die Trichinenuntersuchung. Hierzu werden Wildmarken und Wildursprungsscheine ausgegeben.

Notwendige Unterlagen:

  • Schulungsnachweis "Entnahme von Trichinenproben bei Wildschwein und Dachs"
  • Nachweis über Belehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz
  • Kopie gültiger Jagdschein

 

Entstehende Kosten:

  • Beauftragung: einmalig 15,00 €
  • Wildmarke mit Wildursprungsschein 0,60 € (Mindestabnahme fünf Stück)
  • Je trichinenuntersuchungspflichtiges Tier 2,50 €

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Telefon: 09371 501-358

E-Mail: Gewerbe@lra-mil.de

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Überwachung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Das Veterinäramt hat die Fachaufsicht über die amtlichen Tierärzte und Fachassistenten, die für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständig sind.

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Überwachung der SRM-Entsorgung

Das Veterinäramt beaufsichtigt die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Schlachtung von Wiederkäuern anfallenden spezifischen Risikomaterialien (SRM) zur Verhinderung der Krankheiten BSE und TSE.

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Bürgerservice

Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
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Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
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