Veterinärwesen

Veterinärwesen

Die Aufgaben des Veterinäramtes umfassen neben dem Schutz des Menschen und der Tiere vor ansteckenden Krankheiten auch den Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie den Schutz der Tiere.

Im einzelnen unterteilen sich die Tätigkeiten in die Schwerpunkte Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierarzneimittel und Futtermittelrecht.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-534

E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Aufgaben und Dienstleistungen

Futtermittelrecht

Das Veterinäramt entnimmt Futtermittelproben bei Herstellungsbetrieben, Händlern und landwirtschaftlichen Betrieben zur Untersuchung am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Tierarzneimittel

Tierärztliche Hausapotheken unterliegen ebenso wie der Verkehr mit Tierarzneimitteln und Betäubungsmitteln, insbesondere bei Lebensmittel liefernden Tieren, der Überwachung durch das Veterinäramt.

Tierische Nebenprodukte

Das Veterinäramt überwacht den Handel mit tierischen Nebenprodukten einschließlich der Überwachung und Registrierung/Zulassung von Verarbeitungsbetrieben, Zwischenbehandlungsbetrieben, Lagerbetrieben, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, Fettverarbeitungsbetrieben, Biogasanlagen, Kompostieranlagen, Heimtierfutterbetrieben, Betrieben, die tierische Nebenprodukte verfüttern, Sammelstellen für tierische Nebenprodukte, Tierfriedhöfen, Pasteurisierungsanlagen, Verwendern zu Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken, Herstellern und Verwendern von organischen Düngemitteln, Händlern, Molkereien und Beförderern tierischer Nebenprodukte.

Weiterführende Informationen zur Kategorisierung von tierischen Neben- und Folgeprodukten finden sich hier: BMEL - Tierische Nebenprodukte

Eine wichtige Vorbeugungsmaßnahme gegen den Ausbruch von Tierseuchen ist die Beseitigung von verendeten Tieren, Schlachtabfällen und allen Stoffen daraus, die eine Infektion weitertragen könnten. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz schreibt deshalb eine Beseitigungspflicht für angefallene Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnissen vor, um die Gesundheit von Mensch und Tier, die Verunreinigung von Gewässern, Boden und Futtermitteln sowie schädliche Einwirkungen auf die Umwelt zu verhindern.

Für die Abholung und Entsorgung von verendeten Tieren und Schlachtabfällen im Landkreis Miltenberg ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Hardheim zuständig:

Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ztn)

Breitenau 3

74736 Hardheim

Telefon: 06283 2212-0

Tierschutz

Informationen zur Tierhaltung und zum Stallbau

Das Veterinäramt berät in allen Fragen zur Tierhaltung und nimmt fachlich Stellung zu Bauanträgen für Ställe.

Überprüfung der Voraussetzungen nach § 11 Tierschutzgesetz (siehe Formular unten)

Wer gewerbsmäßig Tiere halten will, etwa in Form einer gewerbsmäßigen Zucht oder Pension, zum Handel mit Tieren oder im Rahmen eines Reitbetriebes, benötigt eine Genehmigung.
Auch der Betrieb einer Hundeschule oder die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland ist genehmigungspflichtig. Eine Übersicht über alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten bietet das hier verfügbare Formular.

Die Voraussetzungen für die Erlaubnis, beispielsweise die Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere und die Sachkunde des Betriebsinhabers, werden durch das Veterinäramt geprüft.

Überprüfung und Beratung privater Tierhaltungen aufgrund von Anzeigen oder sonstiger Auffälligkeiten

Auch private Tierhalter werden vom Veterinäramt beraten; Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften werden geahndet.

Überprüfung von Tierhaltungen gemäß § 16 Tierschutzgesetz

Nutztierhaltungen, einschließlich Pferdehaltungen, Schlachtstätten und gewerbliche Tierhaltungen, wie beispielsweise gewerbliche Hundezuchten, Zoohandlungen oder Reitbetriebe, unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt und werden regelmäßig kontrolliert.

Bürgerservice
Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Adressen
Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg

 

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