Verkehr

Verkehr

Der Landkreis stellt sich den Herausforderungen einer zunehmenden Verkehrsbelastung durch den ständigen Ausbau des Straßenverkehrsnetzes. Allerdings stößt man durch die geographische Lage entlang des Mains und den teils angrenzenden steilen Buntsandsteinhängen an die Grenzen weiterer Ausbaumöglichkeiten. Insbesondere in der Kreisstadt Miltenberg wurde durch die Verlegung der Staatsstraßen 2309 und 507 eine erhebliche Entlastung erzielt. Die B 469, autobahnähnlich ausgebaut von Klingenberg bis Stockstadt, bietet eine wichtige und schnelle Anbindung an den Frankfurter Raum.

Das Straßen- und Radwegenetz im Landkreis Miltenberg

Insgesamt liegt der Landkreis Miltenberg sehr verkehrsgünstig zum Ballungsraum Rhein-Main und dem Frankfurter Flughafen.

Die "Spessartautobahn" A3 von Frankfurt nach Würzburg stellt eine wichtige Verbindung für den Fernverkehr dar. Schienen und Personennahverkehr sind vorbildlich ausgebaut. So erschließt die "Maintalbahn" alle größeren Gemeinden des Landkreises und bindet in Aschaffenburg günstig an ICE-Strecken an.

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Kreisstraßen

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Staatsstraßen

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Bundesstraßen

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Radwege

Bundesstraßen

B 47 Von der Landesgrenze Hessen bei Boxbrunn bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg bei Schneeberg
B 426 Von der Landesgrenze Hessen bei Hainstadt bis zur Einmündung in die B 469 bei Obernburg a. Main
B 469 Von der Landkreisgrenze zum Landkreis Aschaffenburg bei Niedernberg bis zur Einmündung in die B 47 bei Amorbach

Weitere Themen

Aufgaben und Dienstleistungen

Großraum- und Schwertransporte

Werden Fahrzeuge mit überhöhten Gewichten im Straßenverkehr bewegt oder wird Ladung mit überhöhten Abmessungen oder Gewichten transportiert (so genannte Großraum- und Schwertransporte) ist eine Erlaubnis beziehungsweise eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Das Landratsamt Miltenberg ist zuständig für die Erteilung der entsprechenden Genehmigung, wenn

  • das Transportunternehmen seinen Sitz im Landkreis Miltenberg hat, oder
  • der Abgangsort des Transportes sich im Landkreis Miltenberg befindet.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-160 oder -161

E-Mail: strassenverkehr@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Es werden in der Regel Einzelerlaubnisse erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch streckengebundene oder flächendeckende Dauererlaubnisse erteilt werden.

Die Bearbeitungsdauer eines Antrages für eine Einzelerlaubnis kann, abhängig von den Abmessungen beziehungsweise dem Gewicht des Fahrzeuges und der Fahrtstrecke, zwischen einem Tag und etwa zwei Wochen betragen. Bei einer Dauererlaubnis beträgt die Bearbeitungsdauer zwei bis vier Wochen.

Die Antragstellung kann sowohl mit dem amtlichen Antragsformular als auch über das Internet erfolgen. Sofern regelmäßig entsprechende Genehmigungen benötigt werden, empfehlen wir die Antragstellung über VEMAGS.

VEMAGS ist das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte der 16 Bundesländer und des Bundes. Nach einer einmaligen kostenlosen Anmeldung ist ein papierloses Antragverfahren möglich. Dabei haben Sie jederzeit einen Überblick über den Status ihres laufenden Genehmigungsverfahrens.

Luftverkehrsrecht (Aufstieg von Luftballons und Drohnen)

Der Massenaufstieg von Kinderluftballonen anlässlich einer Feier, einer Betriebseröffnung oder ähnlicher Anlässe bedarf unter Umständen der Erlaubnis der Deutschen Flugsicherung. Nähere Informationen einschließlich eines Merkblattes erhalten Sie auf der Internetseite der Deutsche Flugsicherung unter der Rubrik "Services – Freizeitaktivitäten und Genehmigungen".

Personenbeförderung

Erteilung von Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen und mit Mietwagen.

Das Landratsamt Miltenberg ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG) und den Verkehr mit Mietwagen (§ 49 Abs. 4 PBefG), sofern sich der Betriebssitz des Unternehmens im Landkreis Miltenberg befindet.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-160

E-Mail: strassenverkehr@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Zugelassene Taxiunternehmen im Landkreis Miltenberg

Unternehmen PLZ/Ort Telefon
Herr Ioannis Meletilidis 63906 Erlenbach am Main 09372 71576
Herr Stefan Thomann 63906 Erlenbach am Main 09372 5523
Herrn Kaan Ocak 63939 Wörth am Main 09372 4493
Herr Maik Bräsel 63920 Großheubach 09371 7017
Herrn Stefan Becker 63897 Miltenberg 09371 7177
Herr Gosbert Kirchgäßner 63916 Amorbach 09373 3863
Fa Taxi Göbel GmbH 63820 Elsenfeld 06022 623880
Taxi Menzel GbR
Maike und Tom Menzel
63931 Kirchzell 09373 902410
Frau Tanja Fries 63927 Bürgstadt 09371 7922

Straßen- und Wegerecht

Aufsicht nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, Ansprechpartner für die Kommunen des Landkreises und Privatpersonen.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-160

E-Mail: strassenverkehr@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Straßenverkehr - Allgemein (StVO)

Transport gefährlicher Güter

Erteilung von Fahrwegstimmungen zum Transport bestimmter gefährlicher Güter auf der Straße.

Verkehrssicherheit/Verkehrserziehung

Der örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte ist Ansprechpartner und Berater für alle Bürger, die Probleme und Sorgen mit der Verkehrssicherheit haben oder Anträge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit stellen möchten. Auch bei Anregungen oder Bedenken zum Thema Schulwegsicherheit können Sie sich an ihn wenden.

Wichtige Tips für den Schulweg:

Begleitung der Kinder
Schulanfänger sind nicht in der Lage, den Verkehr in ähnlicher Weise wie die Erwachsenen zu erleben und zu begreifen. Auch die Rechtsprechung (Stichwort: Verletzung der Aufsichtspflicht) verlangt deshalb, dass Kinder unter sieben Jahren auf den Weg zur Schule besonders vorbereitet und gegebenenfalls auch begleitet werden. Allgemeine Belehrungen über die Gefahren des Straßenverkehrs genügen natürlich nicht. Also: Begleiten Sie Ihr Kind anfangs, achten Sie am Beispiel älterer Kinder auf die diversen Lockvögel (etwa die Bäckerei, den Kiosk, das Schreibwarengeschäft) insbesondere im Bereich von belebten oder stark befahrenen Straßen

Zeitvorgabe für den Weg zur Schule
Kalkulieren Sie schon beim Frühstück ein, dass Ihr Kind etwa eine Viertelstunde vor Schulbeginn in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes sein soll - nur so wird nicht gehetzt. Auch an der Ampel dauert es dann keine Ewigkeit, bis das "grüne Männchen" kommt.

Auffällige Kleidung des Kindes
Je heller und bunter die Kleidung, umso sicherer ist sie! Wenn sich Ihr Kind wie ein "Kasperl" anziehen möchte - recht so, ein Kasperl ist schlau: Eher gesehen werden hilft Unfälle verhindern.

Schülerbeförderung mit privatem Kraftfahrzeug
Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, vergessen Sie bitte nie den Kindersitz und das Angurten. Lassen Sie Ihr Kind unbedingt auf der Schulseite aus der rechten Autotür steigen. Halten Sie jedoch bitte nie in einer Zone, die zum Schutz aller Kinder mit einem absoluten Haltverbot als Sichtschneise freigehalten werden muss. Übrigens: Schicken Sie Ihr Kind doch zu Fuß - gönnen Sie ihm zusätzlich Bewegung und die Gemeinschaft der Klassenkameraden.

Vorbildliches Verhalten als Verkehrsteilnehmer
Wenn Kinder gefragt werden, welche Vorschläge zur Verkehrssicherheit sie haben, dann kommt als Antwort sinngemäß meist: "Die Erwachsenen sollen erst einmal selbst die Verkehrsregeln beachten, bevor sie uns stundenlang Vorträge halten und uns dann auf der Straße durch Gedanken- und Rücksichtslosigkeit verunsichern oder gefährden." Übrigens: Wenn Sie als Autofahrer Ihren Vordermann als Dummkopf bezeichnen oder Ihre anderen Partner im Straßenverkehr sogar als Deppen, dann können Sie am ehesten feststellen, wie schnell Ihr Beispiel von den Kindern übernommen wird.

Übernahme von Lotsendiensten
Das ist die absolut beste Verkehrssicherheitsmaßnahme! Sollten Sie Interesse an der Übernahme einer Tätigkeit als Elternlotse haben, wenden Sie sich an die Verkehrserzieher der jeweils zuständigen Polizeiinspektion in Obernburg oder Miltenberg.

Was Sie zum Schulweg noch wissen sollten:

Schulkinder sind auf dem Schulweg über den Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.

Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit Fahrrädern Gehwege benutzen, auch wenn Radwege vorhanden sind. Sie dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren. Ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr müssen mit Fahrrädern den Gehweg zwar nicht benützen, aber sie dürfen ihn benützen.

Bürgerservice
Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Adressen
Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg

 

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