Sportförderung

Sportförderung

Neben staatlichen Sportförderungen unterstützt der Landkreis auch mit kommunalen Zuschüssen sowohl die Sportbetriebspauschale (Übungsleiter-Zuschüsse) als auch in Form von Investitionsmaßnahmen bei Sportvereinen.


Konkret wird der staatliche Übungsleiter-Zuschuss durch die zuständige Gemeinde und den Landkreis verdoppelt (anteilig je zur Hälfte), wenn die Anzahl der "aktiven" Jugendlichen (bis 27 Jahre) im BLSV- beziehungsweise BSSB-Verein mindestens 40 Prozent beträgt. Der Landkreis bezahlt seinen Anteil aus, sobald die Gemeinde die Voraussetzungen bestätigt und ihren Anteil zahlt.

Weitere Informationen und Anträge finden Sie am Ende dieser Seite.

Aktuelles: Mit Jahresbeginn 2021 kam es zu mehreren Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht, die auch Auswirkungen auf Vereine und Verbände haben.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-508

E-Mail: sport@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Neben staatlichen Sportförderungen unterstützt der Landkreis auch mit kommunalen Zuschüssen sowohl die Sportbetriebspauschale (Übungsleiter-Zuschüsse) als auch in Form von Investitionsmaßnahmen bei Sportvereinen.


Konkret wird der staatliche Übungsleiter-Zuschuss durch die zuständige Gemeinde und den Landkreis verdoppelt (anteilig je zur Hälfte), wenn die Anzahl der "aktiven" Jugendlichen (bis 27 Jahre) im BLSV- beziehungsweise BSSB-Verein mindestens 40 Prozent beträgt. Der Landkreis bezahlt seinen Anteil aus, sobald die Gemeinde die Voraussetzungen bestätigt und ihren Anteil zahlt.

Weitere Informationen und Anträge finden Sie am Ende dieser Seite.

Aktuelles: Mit Jahresbeginn 2021 kam es zu mehreren Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht, die auch Auswirkungen auf Vereine und Verbände haben.

Für Baumaßnahmen und Generalsanierungen werden für BLSV- beziehungsweise BSSB-Vereine vom Landkreis (Kämmerei), Daniel Steegmüller; Telefon 09371 501-285) sogenannte Investitionsförderungen bewilligt. Grundsätzlich können 150,00 Euro pro Jugendlichen (bis 27 Jahre), höchstens jedoch zehn Prozent der Baumaßnahme beziehungsweise maximal 12.500,00 Euro bei Baumaßnahmen oder 7.500,00 Euro bei Generalsanierungen (maximal alle 15 Jahre) und 1.500,00 Euro pro Tennisplatz gezahlt werden. Eine Entscheidung erfolgt nach Einreichung eines Finanzierungsplanes bei der Kreiskämmerei (siehe oben).

Aktuelle Neuerungen zu den Formularen und Merkblatt:

Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB-Lizenzen), können – sofern im Merkblatt aufgeführt – zukünftig vom Lizenzinhaber selbst ausgedruckt und eingereicht werden.

Wichtige Hinweise:

  • A-, B- und C-Scheine werden addiert, so dass nur noch die „hochwertigste Lizenz“ eingereicht werden muss. (Ein A-Schein ist 1.300 ME, ein B-Schein 975 ME „wert“, der C-Schein weiter mit 650ME/ Punkten bewertet.
  • Wenn Übungsleiterscheine auf 2 Vereine aufgeteilt werden. Bitte mit den betroffenen Übungsleitern absprechen, welcher Zweitverein angegeben werden soll. (siehe Formblatt „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“) Bei widersprüchlichen Angaben muss der Schein aus der Beantragung genommen werden.
  • Es können nur eingereichte Originalscheine abgerechnet werden.
    Ausnahme: Übungseiter- bzw. Trainerlizenzen die lediglich digital zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB-Lizenzen), können vom Lizenzinhaber selbst ausgedruckt werden. Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine

Information zum Energiepreiszuschuss: Alle Vereine die den Energiepreiszuschuss beantragt und erhalten haben, müssen bis zum 30.4.2024 einen entsprechenden Verwendungsnachweis bei uns eingereicht haben. (siehe Formblatt auf der Homepage des Landkreises) Ansonsten wird vom Ministerium der erhaltene Zuschuss aus dem Jahre 2023 bei der aktuellen Abrechnung (2024) direkt wieder abgezogen.

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten:

Das Landratsamt Miltenberg erfasst Ihre personenbezogenen Daten (u.a. Vor- und Familienname, Geburtsdatum, ggf. Kontaktdaten) zur ordnungsgemäßen Gewährung der Vereinspauschale. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Landratsamt Bereich Kämmerei-Sport. Dieser Bereich erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe e DSGVO.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landratsamts Miltenberg nicht mehr benötigt werden.

Den Datenschutzbeauftragten des Landratsamts Miltenberg; Herrn Eberhard Merten erreichen Sie unter eberhard.merten@lra-mil.de oder Telefon: 09371 501-325. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.

Bürgerservice

Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
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Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
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