Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Den Mietzuschuss können beantragen: Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum, mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum, Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes und Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (drei oder mehr Wohnungen), Geschäftshaus oder Gewerbebetrieb.
Den Lastenzuschuss können beantragen: der Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.
Service-Kontakt
Telefon: 09371 501-771
E-Mail: wohngeld@lra-mil.de
Die Zuständigkeiten der Wohngeldstelle sind nach Ortschaften untergliedert. Bitte nutzen Sie die entsprechende Telefonnummer in der Tabelle.
Zuständigkeiten
Ortschaften: | Telefon: | |
---|---|---|
Eichenbühl, Kirchzell, Miltenberg, Neunkirchen, Weilbach | 09371 501-651 | |
Altenbuch, Faulbach, Großwallstadt, Laudenbach, Obernburg, Röllbach, Wörth | 09371 501-654 | |
Klingenberg, Leidersbach, Mömlingen | 09371 501-655 | |
Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Elsenfeld, Kleinheubach, Niedernberg | 09371 501-650 | |
Amorbach, Eschau, Großheubach, Hausen, Kleinwallstadt, Mönchberg, Rüdenau, Sulzbach | 09371 501-652 | |
Erlenbach, Schneeberg, Stadtprozelten | 09371 501-653 |
Weitere Informationen:
Der Anspruch auf den Miet- / Lastenzuschuss hängt von drei Faktoren ab, nämlich
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens und
- der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete/Belastung.
Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge. Zum Jahreseinkommen zählen alle nach dem Einkommensteuergesetz steuerpflichtigen Einkünfte sowie die im Wohngeldgesetz im Einzelnen aufgeführten steuerfreien Bezüge. Die Miete/Belastung kann nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Diese bestimmen sich nach der Haushaltsgröße. Nach der Ermittlung dieser Faktoren errechnet sich der Wohngeldbetrag nach einer im Wohngeldgesetz im Einzelnen beschriebenen Wohngeldformel.
Voraussetzungen:
Wohngeldantrag; Den erforderlichen Antrag mit den Formularen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Miltenberg, unter der Rubrik Bildung, Soziales & Gesundheit (Sozialwesen, Wohngeld – Sonstige soziale Aufgaben) bzw. folgendem Link https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/978091781416. Alternativ erhalten Sie Antragsvordrucke auch bei Ihrer Gemeinde.
Wohngeldbewilligungsstelle ist das Landratsamt.
- das Bruttoeinkommen der zum Haushalt zählenden Personen (beispielsweise Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid),
- die Miete (beispielsweise Mietvertrag, Mietbescheinigung).
- die Belastung (beispielsweise Darlehensbescheinigungen)
Informationen
- Antrag auf Wohngeld, Mietzuschuss (752,4 KiB)
- Erläuterungen zu Wohngeld, Mietzuschuss (176,5 KiB)
- Datenschutzhinweise zum Wohngeldantrag (312,4 KiB)
Formulare
- Antrag auf Wohngeld, Lastenzuschuss (767,8 KiB)
- Erläuterungen zu Wohngeld, Lastenzuschuss (175,2 KiB)
- Mietbescheinigung (8,1 KiB)
- Verdienstbescheinigung (284,3 KiB)