Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)

Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)

Den Mietzuschuss können beantragen: Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum, mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum, Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes und Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (drei oder mehr Wohnungen), Geschäftshaus oder Gewerbebetrieb.

Den Lastenzuschuss können beantragen: der Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-771

E-Mail: wohngeld@lra-mil.de

Die Zuständigkeiten der Wohngeldstelle sind nach Ortschaften untergliedert. Bitte nutzen Sie die entsprechende Telefonnummer in der Tabelle.

Zuständigkeiten

Ortschaften:   Telefon:
Eichenbühl, Kirchzell, Miltenberg, Neunkirchen, Weilbach   09371 501-651
Altenbuch, Faulbach, Großwallstadt, Laudenbach, Obernburg, Röllbach, Wörth   09371 501-654
Klingenberg, Leidersbach, Mömlingen   09371 501-655
Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Elsenfeld, Kleinheubach, Niedernberg   09371 501-650
Amorbach, Eschau, Großheubach, Hausen, Kleinwallstadt, Mönchberg, Rüdenau, Sulzbach   09371 501-652
Erlenbach, Schneeberg, Stadtprozelten   09371 501-653

Weitere Informationen:

Der Anspruch auf den Miet- / Lastenzuschuss hängt von drei Faktoren ab, nämlich

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens und
  • der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete/Belastung.

Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge. Zum Jahreseinkommen zählen alle nach dem Einkommensteuergesetz steuerpflichtigen Einkünfte sowie die im Wohngeldgesetz im Einzelnen aufgeführten steuerfreien Bezüge. Die Miete/Belastung kann nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Diese bestimmen sich nach der Haushaltsgröße. Nach der Ermittlung dieser Faktoren errechnet sich der Wohngeldbetrag nach einer im Wohngeldgesetz im Einzelnen beschriebenen Wohngeldformel.

Voraussetzungen:

Wohngeldantrag; Den erforderlichen Antrag mit den Formularen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Miltenberg, unter der Rubrik Bildung, Soziales & Gesundheit (Sozialwesen, Wohngeld – Sonstige soziale Aufgaben) bzw. folgendem Link https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/978091781416. Alternativ erhalten Sie Antragsvordrucke auch bei Ihrer Gemeinde.

Wohngeldbewilligungsstelle ist das Landratsamt.

Notwendige Unterlagen:
 
Nachweise über:
  • das Bruttoeinkommen der zum Haushalt zählenden Personen (beispielsweise Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid),
  • die Miete (beispielsweise Mietvertrag, Mietbescheinigung).
  • die Belastung (beispielsweise Darlehensbescheinigungen)
 
Zeitraum:
 
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, für 12 Monate bewilligt.
 
Gesetzliche Grundlagen:
Wohngeldgesetz (WoGG)
 
Bürgerservice
Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Adressen
Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg

 

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