Sicherheit und Ordnung

Aufgaben und Dienstleistungen

Allgemeines Sicherheitsrecht

Kaminkehrer

  • Beschwerden gegen Bezirkskaminkehrermeister
  • Kaminkehrergebühren
  • Überprüfung der Kehrbezirke mit Kaminkehrerinnung

Zuständige Kaminkehrermeister

 

Landesstraf- und Verordnungsgesetz

Beratung der Gemeinden in sicherheitsrechtlichen Angelegenheiten (beispielsweise Kampfhunde, Veranstaltungen, Obdachlosigkeit)
 
 

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Landratsamt ist für die Durchführung und Abwicklung von Bußgeldverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht zuständig.
 
 

Preisangabenrecht

 

Presserecht

 

Sonn- und Feirtagsrecht

Feiertage in ganz Bayern:

    • Neujahr
    • Heilige Drei Könige
    • Karfreitag
    • Ostermontag
    • 1. Mai (Tag der Arbeit)
    • Christi Himmelfahrt
    • Pfingstmontag
    • Fronleichnam
    • 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit)
    • Allerheiligen
    • Erster Weihnachtsfeiertag
    • Zweiter Weihnachtsfeiertag

Feiertage in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung:

Mariä Himmelfahrt

Zusätzlicher Feiertag in der Stadt Augsburg:

8. August (Friedensfest)

Der Buß- und Bettag wurde in Bayern als gesetzlicher Feiertag mit erstmaliger Wirkung für das Jahr 1995 gestrichen und ist nur noch als „staatlich geschützter Feiertag“ ausgewiesen. Damit ist der Buß- und Bettag grundsätzlich wieder ein normaler Arbeitstag.

Verbotene Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen:
    
An gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen können, grundsätzlich verboten, es sei denn, dass in anderen Gesetzen etwas anderes bestimmt wird.
Hier ist vor allem das Arbeitszeitgesetz gemeint, das eine Reihe von Tätigkeiten von der Sonn- und Feiertagsruhe ausnimmt (beispielsweise Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgung, Gaststätten und vieles mehr).

An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind.
Ferner sind an Sonntagen und den gesetzliche Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes verboten (beispielsweise Tanz, Spielhallen, Konzerte).

Stille Tage:

    • Aschermittwoch
    • Karfreitag
    • Karsamstag
    • Allerheiligen
    • Der zweite Sonntag vor dem 1. Advent als Volkstrauertag
    • Totensonntag
    • Buß- und Bettag
    • Heiliger Abend (ab 14 Uhr)

Verbotene Tätigkeiten an stillen Tagen:
   
An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten.

 

Vereinsrecht

 

Versammlungsrecht

Wenn Sie die Absicht haben, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel abzuhalten, müssen Sie diese rechtzeitig beim Landratsamt anzeigen.

 

Brand- und Katastrophenschutz

Brandschutzdienststelle

Die Brandschutzdienststelle vertritt die Belange des abwehrenden Brandschutzes.

Sie gibt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Kommunen im Landkreis sowie für Prüfsachverständige für Brandschutz, Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (vergleiche § 19 Abs. 1 PrüfVBau) Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz ab. Sie nimmt an Überprüfungen und Besichtigungen im Rahmen des Vollzugs der Baugesetze teil. Auf Wunsch der Kommunen im Landkreis nimmt die Brandschutzdienststelle, zur fachlichen Unterstützung im Rahmen des Vollzugs der Verordnung über die Feuerbeschau, an Begehungen in Gebäuden und baulichen Anlagen teil.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-348

E-Mail: brandschutzdienststelle@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Informationen zum Herunterladen

Feuerwehrwesen / Katastrophenschutz

In diesem Bereich werden überörtliches Gerät sowie überörtliche Fahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes beschafft und unterhalten. Eine weitere Aufgabe ist es, sich mittels Alarmplänen und regelmäßigen Übungen auf größere Schadenslagen und Katastrophen, in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Organisationen des Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr, vorzubereiten. Die Kommunen werden zudem bei der Erstellung eigener Alarmpläne mit Tatkraft unterstützt. Beim Feuerwehrwesen werden unter anderem die Vorschläge für das Feuerwehr-Ehrenzeichen eingereicht und geprüft. Die Feuerwehrdienstleistenden werden dann in Zusammenarbeit mit dem Bereich Veranstaltungsmanagement in einem feierlichen Rahmen von Landrat und Kreisbrandrat geehrt.

Service-Kontakt

Telefon Feuerwehrwesen: 09371 501-352

Telefon Katastrophenschutz: 09371 501-355

E-Mail: katastrophenschutz@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Taktisch-Technische-Betriebsstelle

Für den Betrieb des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) wurde die Taktisch-Technische Betriebsstelle (TTB) eingerichtet. Die TTB ist die erste Anlaufstelle der Feuerwehren für den Digitalfunk im Landkreis Miltenberg.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-347

E-Mail: katastrophenschutz@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Rettungswesen

Die Sicherstellung des Rettungsdienstes im Landkreis obliegt dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung mit Sitz bei der Stadt Aschaffenburg. Der Landkreis Miltenberg ist Mitglied dieses Zweckverbandes.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-352 oder -356

E-Mail: ordnungsamt@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Waffen- und Sprengstoffrecht

Der Umgang mit Waffen, Munition und Gegenständen nach dem Sprengstoffrecht wird im Waffen- und Sprengstoffgesetz des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis.

Service-Kontakt

Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben (Nachname) aufgeteilt. Bitte sprechen Sie die für Sie zuständigen Sachbearbeiter an.

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Buchstabe: Telefon: E-Mail:
A - D 09371 501-452
E - Q 09371 501-451
R - Z 09371 501-345

Bürgerservice

Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
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