Altenhilfeplanung und allgemeine Seniorenarbeit
Lebensabend – lebenswerter Landkreis für jedes Alter
Die gesellschaftliche Vorstellung vom „Alter“ und das Selbstverständnis älterer Menschen hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Ältere Menschen sind aktiv, nehmen am gesellschaftlichen Leben teil und gestalten es mit. Viele ehrenamtliche Angebote wären ohne die tatkräftige Mitarbeit älterer Menschen nicht denkbar.
Gleichzeitig steigt mit zunehmendem Alter auch der Anteil derer, die im Alltag oder bei der körperlichen Pflege Unterstützung benötigen. Dabei ist der Übergang oft fließend von der komplett selbständigen Lebensführung hin zu einer, bei der die Selbstständigkeit durch ergänzende, möglichst passgenaue Hilfen erhalten wird.
Es sind folglich einerseits Angebote für eine aktive, gesunde Lebensführung als auch andererseits ergänzende Unterstützungs- und Pflegeangebote im Alter notwendig. Da die meisten Menschen ihren Lebensabend in ihrem gewohnten Umfeld verbringen möchten, braucht und gibt es all dies vor Ort.
Damit der Landkreis in dieser Hinsicht auch in Zukunft weiter gut aufgestellt ist, hat er die Initiative zu einem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept zum Wohle der Seniorinnen und Senioren ergriffen und realisiert nun in Kooperation mit den Gemeinden den erstellten Maßnahmenkatalog.
Die Fachstelle Altenhilfeplanung begleitet die Umsetzung dieser Maßnahmen und
- informiert über bestehende Angebote für ältere Menschen im Landkreis zum Beispiel über den Seniorenwegweiser
- vernetzt die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Akteure aus der Seniorenarbeit
- ist Ansprechpartnerin auch für die Seniorenvertretungen im Landkreis und
- arbeitet in Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft mit.
Für die Einzelfallberatung von älteren Menschen und pflegenden Angehörigen ist im Landkreis die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) zuständig. Die Mitarbeiter der BSA informieren und beraten kostenfrei, neutral und unabhängig. Die BSA wird getragen von einem Kuratorium aus allen Wohlfahrtverbänden und fast aller stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen aus dem Landkreis Miltenberg.
Aufgaben und Dienstleistungen
Dreiteiliges Dokumentenset „Ortsbegehungen zur Barrierefreiheit“
Das Set soll Senioren- und Behindertenvertretungen sowie anderen interessierten Initiativen in den Landkreis-Kommunen Ortsbegehungen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum erleichtern. Es besteht aus folgenden Dokumenten:
- Info-Flyer: Der Flyer gibt erste Informationen zur Bedeutung von Barrierefreiheit und erklärt den Begriff "Ortsbegehung". Er weckt Interesse und sensibilisiert für das Thema. Um für alle Interessierten gut lesbar zu sein, ist er in einer möglichst einfachen Sprache geschrieben. Zudem wurde er eigens als barrierefreies PDF layoutet. Zusätzlich könnte er mit einem Braille-Prägedruck oder einem Braille-Aufkleber versehen werden, der auf dieses barrierefreie PDF verweist.
- Leitfaden: Initiator:innen und Organisator:innen einer Ortsbegehung finden in der Broschüre Informationen zur Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit ebenso wie Praxistipps und Hinweise zu Fördermöglichkeiten.
- Checkliste mit Protokoll: das praktische Handwerkszeug für unterwegs. Hier werden die Ergebnisse einer konkreten Ortsbegehung dokumentiert. Dazu gehören verbesserungswürdige Verkehrssituationen ebenso wie nachahmenswerte Lösungen. Neben Platz für Skizzen oder Fotos enthält das Dokument auch wichtige Hinweise, worauf unterwegs geachtet werden sollte.
Hinweis zur Vorlesefunktion des PDFs:
Das PDF kann mit Hilfe des Programms "NVDA-Screenreader" korrekt und in der richtigen Reihenfolge an einem PC, Tablet oder Smartphone vorgelesen werden. Wenn Sie andere Vorlese-Programme nutzen wie sie beispielsweise von einigen Browsern angeboten werden, wird der Inhalt zum Teil in einer anderen Reihenfolge wiedergegeben. Nicht alle Programme können die im Dokument hinterlegten Tags richtig erkennen.
Dokumentenset
- Info-Flyer (1,1 MiB)
- Leitfaden (2,8 MiB)
- Checkliste mit Protokoll (248,5 KiB)
Heimaufsicht (FQA)
Die FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - ehemals Heimaufsicht -) ist zuständig für alle vollstationären Einrichtungen für pflegebedürftige und/oder behinderte volljährige Menschen, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen sowie die betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderung im Landkreis Miltenberg.
Sie handelt unabhängig auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrages und stellt den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. In Fragen der pflegerischen und betreuerischen Versorgung in Einrichtungen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FQA gerne vertraulich weiter.
Aufgaben der Heimaufsicht (FQA) sind:
- Beratung der Heimbewohner und Angehörigen
- Beratung der Heimbetreiber
- Überwachung der Heime
Gesetzliche Grundlagen:
- Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
- Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG)
Kontakt-Info: Die Zuständigkeiten sind nach Einrichtungen aufgeteilt. Bitte sprechen Sie die für Sie zuständigen Sachbearbeiter an.
Einrichtung
- Kreisaltenheim Amorbach
- Wohntraining Haus Bickenbach, Klingenberg
- ambulant betreute Wohngemeinschaft "Lichtblick", Erlenbach (Intensivpflege)
- ambulant betreute Wohngemeinschaft "Erlenbach II", Erlenbach (Intensivpflege)
- ambulant betreute Wohngemeinschaft Schwanenhöfe, Bürgstadt
- ambulant betreute Wohngemeinschaft VitaVivet UG, Miltenberg (Intensivpflege)
Einrichtung
- Haus Maria Regina Miltenberg
- Santa Isabella Niedernberg
- Santa Luzia Klingenberg
- Inklusive Wohngemeinschaft Klingenberg
- Sternstundenhaus Weilbach
- Behindertenwohnheim Kleinwallstadt
- Behindertenwohnheim Erlenbach
- Behindertenwohnheim Miltenberg
- Seniorenwohnstift Erlenbach
Einrichtung
- Pflegezentrum Obernburg
- Johanniterhaus Miltenberg
- Seniorenresidenz Wörth
- Seniorenzentrum Mömlingen
- Pflegeheim Sulzbach
- Amb. Wohngemeinschaften Eschau
- Seniorenzentrum Leidersbach
- Rohe´sche Altenheim-Stiftung, Kleinwallstadt
Einrichtung
- Haus Dominic, Elsenfeld
- St. Elisabethenstift Großheubach
- Seniorenzentrum Collenberg
- Haus Elsava, Elsenfeld
- Haus Theresa, Großwallstadt
- Amb. Wohngemeinschaft SenWG Haus Marianne Großwallstadt
Pflegebedarfsplanung, Investitionskostenförderung
Der Landkreis stellt den Bedarf an ambulanten, teilstationären und vollstationären Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, v.a. im Bereich der Altenpflege fest.
Aufgabe des Landkreises ist auch die Investitionskostenförderung für bedarfsgerechte Pflegeeinrichtungen, sofern die rechtlichen Vorgaben hierfür erfüllt sind.
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept (SPGK)
Strukturen zu schaffen, die den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Lebensqualität auch im Alter und bei Behinderung ermöglichen, ist eine wichtige kommunale Aufgabe. Nach wie vor ist „Wohnen zu Hause“ der erklärte Wunsch sehr vieler (älterer) Menschen im Landkreis Miltenberg. Gleichzeitig wird in Zukunft der Anteil der alten und hochaltrigen Menschen weiter zunehmen. Auf diese Entwicklung bedarfsgerecht und rechtzeitig zu reagieren, ist daher unabdingbar.
Aus diesem Grund hat der Landkreis Miltenberg bereits 2009 erstmalig das „Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Miltenberg“ erstellt. Gut 10 Jahre später erfolgte die Überprüfung und Fortschreibung. Am 22.07.2019 wurde die aktualisierte Fassung mit dem Untertitel „Älter werden mit und ohne Behinderung“ mit integrierter Pflegebedarfsplanung im Kreistag beschlossen.
Dem SPGK liegt eine Analyse des Bevölkerungsentwicklung und der Versorgungssituation älterer Menschen im Landkreis zugrunde. Dazu wurden u.a.
- 2.500 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahren mit Hauptwohnsitz im Landkreis,
- alle 32 Landkreiskommunen,
- die Seniorenvertretungen (Seniorenbeauftragte und Seniorenbeiratsvorsitzende) in den Kommunen sowie
- die ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen und
- 106 Anbieter / Angebote aus dem Bereich der Offenen Seniorenarbeit befragt.
Differenziert nach elf Handlungsfeldern enthält das Seniorenpolitische Gesamtkonzept nun 72 Handlungsempfehlungen für den Landkreis, die Kommunen und weitere Akteure. Sie geben Anregungen, wie die Lebensbedingungen und Teilhabemöglichkeiten von älteren Menschen mit und ohne Behinderung jetzt und auch zukünftig stabilisiert und verbessert werden können. Erklärtes Ziel bleit unter der Prämisse „ambulant vor stationär“ weiterhin die möglichst selbständige, aktive und selbstbestimmte Lebensgestaltung von Menschen mit und ohne Behinderung bis in hohe Alter im Landkreis Miltenberg.
Informationen
- Bevölkerungsprognose 2018 (5,0 MiB)
- Pflegebedarfsplan 2019 (3,2 MiB)
- Übersicht der Maßnahmeempfehlung (127,4 KiB)
- Übersicht der Maßnahmeempfehlung Landkreis (99,9 KiB)
- Übersicht der Maßnahmeempfehlung Gemeinden (105,1 KiB)
Förderung von Seniorenveranstaltungen
Finanzielle Förderung von Seniorenveranstaltungen im Landkreis Miltenberg
Der Landkreis Miltenberg gewährt Zuschüsse zu Veranstaltungen und Aktivitäten, die geeignet sind, Seniorinnen und Senioren zu einer Betätigung oder zum gesellschaftlichen Engagement anzuregen. Gefördert werden auch Veranstaltungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen. Voraussetzungen und Umfang der Förderung sowie das Antragsverfahren sind in besonderen Richtlinien festgelegt.
Formulare und Informationen
- Förderantrag Seniorenveranstaltungen (124,8 KiB)
- Richtlinien über die Förderung von Seniorenveranstaltungen (100,5 KiB)