Personenstandswesen

Personenstandswesen

Der Sachbereich Personenstandswesen ist zuständig für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Namensänderungen, Standesamtsaufsicht, sowie das Pass- und Meldewesen (Fachaufsicht).

Service-Kontakt

E-Mail: staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Aufgaben und Dienstleistungen

Einbürgerungen

Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Wegen der vielfältigen Fallgestaltung und unterschiedlichen Einbürgerungserfordernissen ist in jedem Fall eine Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter erforderlich.

 

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Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt.

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Hinweise zur Antragstellung

Um Ihnen die Antragsunterlagen zukommen lassen zu können, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift) an die E-Mail Adresse staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de und beantworten bitte vorab die folgenden Fragen:

1. Wie ist aktuell Ihr Lebensunterhalt gesichert? (Voll-/Teilzeitbeschäftigung; selbständig; Schüler/in bzw. Student/in…)

2. Verfügen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse?

nachgewiesen u.a. durch:

  • deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss) oder
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
  • Deutsch-Test für Zuwanderer (Gesamtergebnis B1) / Zertifikat Deutsch B1

3. Verfügen Sie außerdem über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung?

nachgewiesen durch:

  • deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss)
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
  • Test Leben in Deutschland / Einbürgerungstest
Buchstabe: Telefon: E-Mail:
A 09371 501-111
B - H 09371 501-139
I - O 09371 501-110
Ö - Z 09371 501-114

Pass- und Meldewesen

  • Beratung der Gemeinden in ausweis-, pass- und melderechtlichen Angelegenheiten
  • Entscheidungen über Widersprüche
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren

Namensänderungen

Eine behördliche Namensänderung deutscher Staatsangehöriger ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Beispiele:

  • Sammelname (Behinderung durch dauernde Verwechslung)
  • Anstößige oder lächerlich klingende Namen
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache, Doppelnamen
  • im Anschluss an die Einbürgerung
  • Familiennamen mit "ss" oder "ß"
  • aus familiären Gründen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist

 

Notwendige Unterlagen:
  • Antrag auf Namensänderung mit Angabe wichtiger Grund
  • aktuelle beglaubigte Kopie des Geburtseintrags
  • Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Führungszeugnis (für über 14 Jahre alte Personen)
  • Kopie des Ausweises
  • Nachweis über Besitz des Sorgerechts
  • Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  • eventuell beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • eventuell weitere Unterlagen, je nach Einzelfall

 

Entstehende Kosten:
 
Vornamensänderung: 2,50 bis 255 Euro
Familiennamensänderung: 2,50 bis 1022 Euro

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Buchstabe: Telefon: E-Mail:
A - M 09371 501-111
N - Z 09371 501-110

Staatsangehörigkeit

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen werden. Dies ist jedoch nur in sehr begrenzten Fällen notwendig. Sie erhalten diesen Ausweis auf Antrag durch das Landratsamt Mitenberg ausgestellt, wenn Sie ihren Erstwohnsitz im Landkreis Miltenberg haben und den Besitz durch entsprechende Unterlagen nachweisen können. Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Der Antrag ist über die Hauptwohnsitzgemeinde einzureichen, da diese bereits einen Teil der Antragsangaben bestätigen muss. Zur Feststellung der Staatsangehörigkeit ist zwingend der Antrag des Landratsamtes Miltenberg zu verwenden. Anträge des Bundesverwaltungsamtes können zur Feststellung der Staatsangehörigkeit nicht angenommen werden.
 
Notwendige Unterlagen:
  • Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis
  • Beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister (Geburtenbuch)
    [erhältlich im Standesamt Ihres Geburtsorts]

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A 09371 501-111
B - H 09371 501-139
I - O 09371 501-110
Ö - Z 09371 501-114

Standesamtsaufsicht

Die Standesamtsaufsicht führt die Fachaufsicht über die Standesämter der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Miltenberg.
Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind beispielsweise:

  • Beratung der Standesbeamten
  • Fortführung der Personenstandeszweitbücher / Sicherungsregister
  • Ausländisches Namensrecht
  • Prüfung ausländischer Scheidungsurteile
  • Legalisation/Apostille deutscher Personenstandsurkunden

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Bürgerservice

Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
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