Personenstandswesen
Der Sachbereich Personenstandswesen ist zuständig für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Namensänderungen, Standesamtsaufsicht, sowie das Pass- und Meldewesen (Fachaufsicht).
Service-Kontakt
E-Mail: staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Aufgaben und Dienstleistungen
Einbürgerungen
Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Wegen der vielfältigen Fallgestaltung und unterschiedlichen Einbürgerungserfordernissen ist in jedem Fall eine Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter erforderlich.
Hinweise zur Antragstellung
Um Ihnen die Antragsunterlagen zukommen lassen zu können, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift) an die E-Mail Adresse staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de und beantworten bitte vorab die folgenden Fragen:
1. Wie ist aktuell Ihr Lebensunterhalt gesichert? (Voll-/Teilzeitbeschäftigung; selbständig; Schüler/in bzw. Student/in…)
2. Verfügen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse?
nachgewiesen u.a. durch:
- deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss) oder
- abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
- Deutsch-Test für Zuwanderer (Gesamtergebnis B1) / Zertifikat Deutsch B1
3. Verfügen Sie außerdem über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung?
nachgewiesen durch:
- deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss)
- abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
- Test Leben in Deutschland / Einbürgerungstest
Buchstabe: | Telefon: | E-Mail: |
---|---|---|
A | 09371 501-111 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
B - H | 09371 501-139 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
I - O | 09371 501-110 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Ö - Z | 09371 501-114 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Pass- und Meldewesen
- Beratung der Gemeinden in ausweis-, pass- und melderechtlichen Angelegenheiten
- Entscheidungen über Widersprüche
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
Namensänderungen
Eine behördliche Namensänderung deutscher Staatsangehöriger ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Beispiele:
- Sammelname (Behinderung durch dauernde Verwechslung)
- Anstößige oder lächerlich klingende Namen
- Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache, Doppelnamen
- im Anschluss an die Einbürgerung
- Familiennamen mit "ss" oder "ß"
- aus familiären Gründen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist
- Antrag auf Namensänderung mit Angabe wichtiger Grund
- aktuelle beglaubigte Kopie des Geburtseintrags
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Führungszeugnis (für über 14 Jahre alte Personen)
- Kopie des Ausweises
- Nachweis über Besitz des Sorgerechts
- Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- eventuell beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- eventuell weitere Unterlagen, je nach Einzelfall
Familiennamensänderung: 2,50 bis 1022 Euro
Buchstabe: | Telefon: | E-Mail: |
---|---|---|
A - M | 09371 501-111 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
N - Z | 09371 501-110 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Staatsangehörigkeit
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen werden. Dies ist jedoch nur in sehr begrenzten Fällen notwendig. Sie erhalten diesen Ausweis auf Antrag durch das Landratsamt Mitenberg ausgestellt, wenn Sie ihren Erstwohnsitz im Landkreis Miltenberg haben und den Besitz durch entsprechende Unterlagen nachweisen können. Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
- Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis
- Beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister (Geburtenbuch)
[erhältlich im Standesamt Ihres Geburtsorts]
Buchstabe: | Telefon: | E-Mail: |
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A | 09371 501-111 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
B - H | 09371 501-139 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
I - O | 09371 501-110 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Ö - Z | 09371 501-114 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Formulare
Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Antrag auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Erklärung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
- Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises (927,5 KiB)
Standesamtsaufsicht
Die Standesamtsaufsicht führt die Fachaufsicht über die Standesämter der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Miltenberg.
Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind beispielsweise:
- Beratung der Standesbeamten
- Fortführung der Personenstandeszweitbücher / Sicherungsregister
- Ausländisches Namensrecht
- Prüfung ausländischer Scheidungsurteile
- Legalisation/Apostille deutscher Personenstandsurkunden