Ökoflächenkataster
Ökoflächenkataster
Für Eingriffe in Naturschutz und Landschaft sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, um die Folgen des Eingriffs auszugleichen. Die Eingriffsverursacher wie beispielsweise Straßenbaubehörden, Amt für ländliche Entwicklung oder Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, melden die Ausgleichs- und Ersatzgrundstücke dem Landesamt für Umweltschutz, bei dem das Ökoflächenkataster geführt wird. Die Ausgleichsflächen und die Entwicklungsziele beziehungsweise die Pflege- und Entwicklungskonzepte sind dabei mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Diese hat das Ökoflächenkataster auch regelmäßig zu überprüfen, um die festgelegten Entwicklungsziele auch sicherzustellen.
Ökokonto
Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können. Es umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen. Beispielsweise können Gemeinden mit einem Ökokonto ihre Planungssicherheit erhöhen und Verfahren beschleunigen. Ökokonten sind freiwillige Vorleistungen ohne rechtliche Bindungswirkung.