Förderprogramme

Förderprogramme

Im Bereich des Naturschutzes werden verschiedene Förderprogramme angeboten:

  • Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)
  • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Offenland und Wald einschließlich Erschwernisausgleich

Weitere Informationen:

  • Information und Beratung der Grundstücksbesitzer, Gemeinden und Verbände über Fördermöglichkeiten zur naturverträglichen Bewirtschaftung ihrer Flächen und zur Schaffung von Biotopen
  • Bearbeitung der Anträge
  • Prüfung der durchgeführten Maßnahmen
  • Prüfung der Verwendungsnachweise
  • Veranlassung der Entgeltauszahlung beziehungsweise der Fördermittel (Zuwendung)

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-304

E-Mail: naturschutz@lra-mil.de

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) Förderungen für Maßnahmen, die insbesondere der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume dienen. Die genauen Fördervoraussetzungen können der LNPR entnommen werden. Förderanträge werden bei der unteren Naturschutzbehörde eingereicht und nach deren Prüfung an die höhere Naturschutzbehörde zur Genehmigung weitergeleitet.

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Offenland

Naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume sind zumeist auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen. Über das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) sollen solche Lebensräume erhalten und verbessert werden. Mit der Förderung über das VNP erhalten Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Der Abschluss eines VNP-Vertrags erfolgt i.d.R. über einen Zeitraum von 5 Jahren.

Es gibt Fördermöglichkeiten für die vier Biotoptypen Acker, Wiese, Weide und Teiche. Die Förderung erfolgt über sogenannte Grundleistungen wie z.B. die Einhaltung bestimmter Schnittzeitpunkte oder eine Bewirtschaftungsruhe bei Wiesen, die Brachlegung auf Ackerflächen mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen oder eine extensive Weidenutzung. Darüber hinaus werden verschiedene Zusatzleistungen, wie der Erhalt von Streuobstbäumen, ein kompletter Düngeverzicht oder der Einsatz von Spezialmaschinen, honoriert.

Fördervoraussetzungen: Die Förderung im Rahmen des VNP ist vorwiegend innerhalb einer bestimmten Gebietskulisse möglich, so sollen die Gelder gezielt in die naturschutzfachlich besonders wertvollen Gebiete wie Naturschutz- oder FFH-Gebiete oder gesetzlich geschützte Biotope fließen.

Neben der Gebietskulisse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Antragsteller muss mindestens 0,1 ha förderfähige Fläche bzw. nutzbare Fläche bewirtschaften, die Maßnahmenfläche für eine Grundleistung muss mindestens 0,05 ha betragen.

Ob Ihre Fläche und Ihre Bewirtschaftung die Voraussetzungen erfüllen besprechen wir gerne mit Ihnen.

Erschwernisausgleich: Bei Abschluss eines VNP-Vertrags auf einer Fläche die gemäß § 30 BNatSchG oder Art. 23 BayNatSchG als Biotop gesetzlich geschützt ist erfolgt der Abschluss als sogenannter Erschwernisausgleich gemäß Art. 49 BayNatSchG. Auf die Fördersumme hat diese Einstufung keinerlei Einfluss. Solche Flächen sind nur besonders prädestiniert für den Abschluss eines VNP-Vertrags.

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Wald

Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald honoriert mit Zuwendungen freiwillige Leistungen, welche private oder körperschaftliche Waldbesitzer (einschließlich Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz in ihren Wäldern erbringen. Gefördert wird der Erhalt von Biotopbäumen, Altholzinseln, Nieder- und Mittelwäldern, Biberlebensräumen, dem Belassen von Totholz bis hin zum Nutzungsverzicht in besonders seltenen Waldbiotopen.

Fördervoraussetzungen: Die Förderung im Rahmen des VNP ist vorwiegend innerhalb einer bestimmten Gebietskulisse möglich. Ob Ihr Wald die Voraussetzungen erfüllt besprechen wir gerne mit Ihnen.

Bürgerservice

Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
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Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
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