Artenschutz

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Der Wolf im Landkreis Miltenberg

Aufgrund eines bestätigten Nutztierrisses vom 17.09.2020 in der Gemeinde Mudau (Baden-Württemberg) wurde seitens des Landesamtes für Umwelt (LfU) die Ausweisung eines „Ereignisgebietes“ im Landkreis Miltenberg bekannt gegeben. Von der Ausweisung betroffen waren die Gemeinden Schneeberg, Amorbach und Kirchzell. Am 09.02.2021 wurde ein Wildtierriss im Landkreis Miltenberg (Odenwald) bestätigt. Aufgrund seither ausgebliebener weiterer Nachweise wurde das „Ereignisgebiet“ mit Ablauf des Monats April 2022 durch das Landesamt für Umwelt (LfU) aus der Kulisse herausgenommen. Die aktuelle Meldung eines wolfsähnlichen Tiers vom 11.04.2023 führt nicht zu einer erneuten Ausweisung eines Ereignisgebietes. Hierzu sind die bisher vorliegenden Indizien zur Bestätigung eines Wolfes laut Landesamt für Umwelt (LfU) nicht ausreichend.

Die Standorttreue eines Wolfes erlischt, wenn die entsprechenden Individuen ein gesamtes Monitoringjahr – also von Mai bis April des Folgejahres – nicht mehr nachgewiesen werden können.

Zum Jahreswechsel 2022/23 entfällt somit auch die Förderkulisse in diesem Gebiet. Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf kann deshalb nicht mehr erfolgen. In Gemeinden außerhalb von Wolfsgebieten sind die Ausgleichszahlungen bei Wolfsrissen nicht an vorherige Prävention (wolfsabweisende Zäunung) gebunden.“

Häufig gestellte Fragen zum Wolf FAQ: Wolf - LfU Bayern

Artenschutzmaßnahmen

Ziel ist die Erhaltung, Schaffung und Vernetzung von Lebensräumen für einheimische Tiere und Pflanzen. So soll gesichert werden, dass diese Artenvielfalt in unserer Natur erhalten bleibt. Artenschutz- und -hilfsmaßnahmen sollen dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Die Naturschutzbehörde führt verschiedene Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung geschützter Tier- und Pflanzenarten im Landkreis durch, etwa für Steinkauz, Fledermäuse, Biber, Ackerwildkräuter, Orchideen.

Artenschutz im Alltag

Artenschutzrechtliche Bestimmungen betreffen auch alltägliche Situationen, beispielsweise das Hornissennest am Haus oder der Maulwurf im Garten. Der Artenschutz ist aber auch bei der Fällung von Bäumen und dem Abriss oder der Sanierung von Gebäuden zu beachten. Die untere Naturschutzbehörde überwacht die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen und kann Ihnen bei Fragen Auskunft erteilen.

Lichtverschmutzung und Artensterben

60% der Insekten werden erst in der Nacht aktiv. Für die Bestäubung von Pflanzen sind sie besonders wichtig. Um sich in der Dunkelheit orientieren zu können, halten sie eine möglichst exakte Position zu Mond und Sternen ein, deren ultraviolettes und blaues Licht sie gut wahrnehmen können.

Längst sind die Gestirne nachts aber nicht mehr die einzige Lichtquelle: Moderne Beleuchtung mit kaltweißen LED-Leuchtmitteln enthält ebenfalls viel blaues Licht und zieht Insekten zu Tausenden magisch an. Auch Zugvögel gehen nachts auf Wanderschaft und werden von ihren Routen abgelenkt. Bäume werfen ihre Blätter im Herbst später ab, wenn die Frostgefahr höher ist. Fledermäuse, die ihren Ruheplatz in Bäumen oder Hausnischen suchen, verlassen diesen nicht mehr. Und auch auf uns Menschen wirkt sich kaltweiße Beleuchtung aus: Das enthaltene Blaulicht blockiert unser Schlafhormon Melatonin, welches für die Regeneration unserer Zellen zuständig ist. Sind wir diesem Licht häufig ausgesetzt schlafen wir schlechter und sind krankheitsanfälliger.

Besitz und Vermarktung (EG-Bescheinigungen)

Die Kontrolle des Handels (Genehmigung der Vermarktung, so genannte CITES-Bescheinigung) und des Besitzes von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Dazu gehört auch die Kontrolle des Besitzes von Produkten, die aus geschützten Tieren und Pflanzenarten hergestellt wurden. Die Untere Naturschutzbehörde gibt sowohl Auskünfte über die Haltung von besonderen Tierarten (Besitzverbote, Kennzeichnungs- und Meldepflichten, Tiergehegegenehmigungspflichten) als auch Informationen zu wildlebenden Tieren (unter anderem Hornissen, Wespen, Schlangen, Fledermäuse, Igel).

Nach der Bundesartenschutzverordnung ist der Naturschutzbehörde der Beginn der Haltung von geschützten Tieren (u. a. Landschildkröten, verschiedene Papageien etc.) sowie jede Bestandsveränderung unverzüglich (also innerhalb von maximal zwei Wochen) anzuzeigen. Die notwendigen Angaben hierzu finden Sie unter "Formulare".

  • Betreuung und rechtliche Beratung von Haltern geschützter Tiere im Landkreis Miltenberg
  • Ausstellen von EG-Bescheinigungen
  • Ahndung von Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen

Bürgerservice

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Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
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