Lebensmittelüberwachung

Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachungsbehörde sogt für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen bei Lebensmitteln, Kosmetika und so genannten Bedarfsgegenständen wie beispielsweise Küchenutensilien, Bekleidung, Spielzeug und Schmuck. Hauptanliegen der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren. Daneben soll der Verbraucher aber auch vor Täuschungen und Irreführungen durch falsch gekennzeichnete, wertgeminderte oder verdorbene Erzeugnisse geschützt werden.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501 133

E-Mail: lmue@lra-mil.de

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Aufgaben und Dienstleistungen

Bedarfsgegenständerecht

Bedarfsgegenstände sind Gegenstände mit Lebensmittel- oder Hautkontakt, wie beispielsweise Küchenutensilien, Bekleidung, Spielzeug und Schmuck.

Formulare

Überwachung der Betriebe

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert alle Betriebe im Landkreis, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Tabakerzeugnissen herstellen oder mit ihnen handeln, auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Dabei werden stichprobenweise und verdachtsabhängig Proben entnommen und untersucht.

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Die Zuständigkeit richtet sich nach Ortschaften.

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Amorbach, Kirchzell, Miltenberg, Schneeberg, Weilbach 09371 501-398
Erlenbach a.Main, Kleinheubach, Klingenberg a.Main, Laudenbach, Mönchberg, Röllbach, Rüdenau 09371 501-370
Eschau, Elsenfeld, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Sulzbach a.Main 09371 501-399
Großwallstadt, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg a.M. Wörth a.M 09371 501-459
Altenbuch, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach,
Neunkirchen, Stadtprozelten
09371 501-397

Überwachung der Preisangaben

Damit Verbraucher eine bessere Orientierung beim Einkauf und der Bewertung von Dienstleistungen haben, regelt die Preisangabenverordnung eine Fülle von Anforderungen an die Preisangaben sowie die Preis- und Warenauszeichnung.

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Neunkirchen, Stadtprozelten
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Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Die Überwachung der freiverkäuflichen Arzneimittel außerhalb von Apotheken im Einzelhandel (Drogeriemärkte, Reformhäuser, Bioläden, Lebensmittelmärkte, Reisegewerbe auf Märkten) unterliegt der Lebensmittelüberwachung. Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur mit der erforderlichen Sachkunde betrieben werden. Hierfür ist ein besonderer Nachweis erforderlich.

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Weinrecht

Im Vollzug des Weinrechts überwacht das Landratsamt die Verwendung von Weinen, die bei der Qualitätsweinprüfung abgelehnt wurden. Darüber hinaus stellt es in Zusammenarbeit mit dem Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sicher, dass die Kennzeichnung von Weinen auf den Etiketten den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Adressen
Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg

 

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