Kraftfahrzeugzulassungsstelle
Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Kraftfahrzeuge zugelassen werden. Hierfür sind Gründe der Verkehrssicherheit, der Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können, maßgeblich.
Wenn Sie von der Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung bzw. Fahrzeugabmeldung (iKfz) Gebrauch machen möchten bedarf es hierzu einer Legitimation, in den meisten Fällen benötigen Sie mindestens ein Elster-Zertifikat.
KFZ –Zulassung Terminvereinbarung
Sie möchten Ihr Fahrzeug zulassen, umschreiben oder haben ein anderes Anliegen? Gerne bieten wir Ihnen für die Möglichkeit online einen Termin an unseren beiden Standorten in Miltenberg oder Obernburg zu vereinbaren. Sie haben die Möglichkeit, für sämtliche Vorgänge in der KFZ-Zulassungsstelle online einen Termin zu buchen. Ein kurzfristiger Blick in das Terminangebot empfiehlt sich, denn die zur Verfügung stehenden Schalterkapazitäten werden täglich vormittags aktualisiert.
Wir bieten Bürgerinnen und Bürgern, die keine Online-Termine vereinbaren können, auch die Möglichkeit sowohl in Miltenberg als auch in Obernburg zu folgenden Zeiten persönlich ohne Termin zu kommen.
Montag, Dienstag und Donnerstag: | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Mittwoch und Freitag: | 8.00 Uhr – 10.00 Uhr |
Bitte beachten Sie: Ohne Termin müssen Sie mit Wartezeiten rechnen und es sind maximal zwei Zulassungen und zwei Abmeldungen möglich.
Außerbetriebsetzung
Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen (ehemalige Stilllegung / Abmeldung).
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliches Kennzeichen
Bei Verlust eines Dokumentes oder der/s Kennzeichen/s ist es erforderlich, dass der Fahrzeughalter persönlich mit seinem Personalausweis bei der Zulassungsstelle eine Verlusterklärung abgibt.
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist dann nicht erforderlich.
Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) unbrauchbar wurde oder abhanden gekommen ist, kann Ihnen die Kraftfahrzeugzulassungsstelle Ersatzpapiere ausstellen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Falls Ihre momentane Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar ist:
- Original-Zulassungsbescheinigung Teil II
- Vollmacht für Beauftragten
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Persönliche Vorsprache des eingetragenen Fahrzeughalters zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung Ihrer Fahrzeugpapiere kann aufgrund einer Adressenänderung, einer Namensänderung oder einer technischen Änderung notwendig sein.
Bei Adressänderung
- Geänderter Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei Namensänderung:
- Geänderter Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Technisches Gutachten
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- eventuell Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bitte die Notwendigkeit vorher telefonisch über die angegebenen Kontaktdaten klären!
Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land
Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem Land der EU gekauft und möchten dieses in unserem Landkreis zulassen.
Notwendige Unterlagen:
- Einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass Ihrer Wohnsitzgemeinde. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Eigentumsnachweis (Original-Kaufvertrag beziehungsweise Original-Rechnung)
- Umsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, wenn das Fahrzeug ab Tag der ersten Zulassung nicht älter als sechs Monate ist beziehungsweise wenn das Fahrzeug nicht mehr als 6000 Kilometer gefahren wurde
- Original Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- Original EG-Typgenehmigung
- Können die Daten nicht aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden, technisches Datenblatt vom TÜV
- Kann keine EG-Typgenehmigung vorgelegt werden, technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO
- ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Bei privatem Import, Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Ansonsten Händlerbestätigung.
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung, falls eine solche fällig ist
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer [Formular - Siehe unten]
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Sie haben ein neues Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU gekauft und möchten dieses in unserem Landkreis zulassen.
Notwendige Unterlage:
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen [Formular - Siehe unten]
Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen. - eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- EG-Typgenehmigung oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fz.-Brief) oder Gutachten nach §21 StVZO
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- Bei privatem Import, Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Ansonsten Händlerbestätigung
- Besitznachweis (Original-Kaufvertrag beziehungsweise Original-Rechnung)
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten.
Import eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land
Sie haben ein neues Fahrzeug aus einem Land der EU gekauft und möchten dieses in unserem Landkreis zulassen.
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Umsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten
- EG-Typgenehmigung oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fz.-Brief)
- Können die Daten nicht aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden, technisches Datenblatt vom TÜV
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren . [Formular - Siehe unten]
- Bei privatem Import, Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Ansonsten Händlerbestätigung
- Besitznachweis (Original-Kaufvertrag beziehungsweise Original-Rechnung)
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Import eines Neufahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Sie haben ein neues Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU gekauft und möchten dieses in unserem Landkreis zulassen.
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen [Formular - Siehe unten]
Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen. - eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- EG-Typgenehmigung oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fz.-Brief) oder Gutachten nach §21 StVZO
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- Bei privatem Import, Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Ansonsten Händlerbestätigung
- Besitznachweis (Original-Kaufvertrag beziehungsweise Original-Rechnung)
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten.
Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
Sie beabsichtigen ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland zu verbringen und benötigen die entsprechenden Kennzeichen für die Ausfuhr.
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Ausländische Ausweise nur im Original
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei ausländischen Firmen beglaubigter Firmennachweis von einer deutschen Botschaft/Konsulat im jeweiligen Land.
- Seit dem 1.7.2010 müssen auch Ausfuhrkennzeichen versteuert werden. Der Mindestzeitraum beträgt einen Monat. Hierzu ist vom Halter/Halterin oder einem Dritten eine schriftliche Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer abzugeben.
- Ausgefüllte Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- EG-Übereinstimungsbescheinigung /COC-Papier oder
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
- Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- gültige Hauptuntersuchung
- Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen
- gegebenenfalls Vollmacht für Beauftragten. Der/Die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
Kennzeichenmitnahme bei Umzug
Sind Sie aus einem anderen Landkreis in den Landreis Miltenberg gezogen, müssen Sie der Zulassungsstelle ihre neue Anschrift mitteilen. In diesen Fällen können Sie seit dem 01.01.2015 ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten. Dann genügt es, wenn Sie der Zulassungsstelle die unten aufgeführten Unterlagen vorlegen.
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten]
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen.
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer (früher Doppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen
- eventuell Vollmacht für einen Beauftragten
- Bei Firmen einen Auszug aus dem Handelsregister
- Fahrzeugpapiere (Kopie ist möglich)
Rote Kennzeichen für Händler bzw. für Oldtimer
Mit diesen roten Kennzeichen können Händler und Besitzer von Oldtimern abgemeldete Fahrzeuge zu bestimmten Zwecken im Straßenverkehr bewegen.
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler
- Antrag auf Zuteilung [formloser Antrag]
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte) für rote Kennzeichen
- Führungszeugnis (Antragstellung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister [Formular - Siehe unten]
- Gewerbeanmeldung
- bei Firmen einen Auszug aus dem Handelsregister
- Nachweis von Fahrzeug-Stellplätzen, die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden mit einer Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass diese Plätze als gewerbliche Stellplätze geeignet sind und genutzt werden dürfen.
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
- Antrag auf Zuteilung (Formular) und Anzahl der Fahrzeuge
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte) für rote Kennzeichen
- Führungszeugnis (Antragstellung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Fahrzeugpapiere
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister [Formular - Siehe unten].
Saisonkennzeichen
Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens kann sowohl bei der Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung erfolgen, als auch bei einem bereits zugelassenem Fahrzeug (auch vor Beginn des Saisonzeitraumes). Die Laufzeiten der Saison-Kennzeichen bestimmen Sie selbst - wählen Sie einen Zeitraum zwischen zwei und elf ganzen Kalendermonaten.
- Personalausweis oder Reisepass, eventuell Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliches Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- eVB-Nummer (früher Doppelkarte) für Saison-Kennzeichen
- eventuell Vollmacht für den Beauftragten
- Bei Firmen einen Auszug aus dem Handelsregisterauszug
- Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl
Ihnen ist mindestens ein Kennzeichen durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen. Dies macht die Vergabe neuer Kennzeichen für Ihr Fahrzeug erforderlich.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- Persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (bei Diebstahl nicht erforderlich, wenn eine Kopie der Strafanzeige der Polizei vorgelegt wird)
- noch vorhandenes Kennzeichen (bei Verlust eines einzelnen Kennzeichens)
- eventuell Vollmacht für den Beauftragten [Formular - Siehe unten]
Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis
Beim Kauf eines zugelassenen Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis ist es erforderlich, das Fahrzeug unverzüglich ab- oder auf den neuen Fahrzeughalter umzumelden
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder des bisherigen Zulassungsbezirkes
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Umschreibung eines stillgelegten Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis
Sie haben ein stillgelegtes Fahrzeug aus einem anderen Landkreis erworben und möchten dieses nun in der Zulassungsstelle auf den neuen Fahrzeughalter zulassen.
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Umschreibung eines stillgelegten Fahrzeuges innerhalb des Landkreises
Sie haben ein stillgelegtes Fahrzeug erworben, das zuletzt im Landkreis Miltenberg zugelassen war und möchten dieses in der Zulassungsstelle auf den neuen Fahrzeughalter zulassen.
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges innerhalb des Landkreises
Sie haben ein zugelassenes Fahrzeug aus dem Landkreis Miltenberg erworben und möchten dieses in der Zulassungsstelle auf den neuen Fahrzeughalter zulassen.
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- Bei einem Kennzeichenwechsel müssen die bisherigen Kennzeichen vorgelegt werden.
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten]
Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den bisherigen Halter
Sie möchten ihr stillgelegtes Fahrzeug erneut auf Ihren Namen zulassen.
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Wunschkennzeichen
Der Landkreis Miltenberg bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr persönliches Wunschkennzeichen auszuwählen. Über den Online-Service der Zulassungsstelle können Sie sich ein freies Kennzeichen als Wunschkennzeichen auswählen und für Ihr Fahrzeug reservieren. Seit 15.01.2018 steht auch das ehemalige OBB – Kennzeichen wieder zur Verfügung
Nutzungsbedingungen und Hinweise:
- Auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht kein Rechtsanspruch.
- Die Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des künftigen Halters möglich.
- Die Reservierungsdauer beträgt 90 Tage ab dem Reservierungstag. Danach verfällt die Reservierung automatisch.
- Folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen können als Wunschkennzeichen reserviert werden:
MIL - | 1 Buchstabe | 3 Zahlen | z.B. | MIL-A123 |
MIL - | 1 Buchstabe | 4 Zahlen | z.B. | MIL-A1234 |
MIL - | 2 Buchstaben | 2 Zahlen | z.B. | MIL-AA12 |
MIL - | 2 Buchstaben | 3 Zahlen | z.B. | MIL-AA123 |
- Folgende Buchstabenkombinationen können nicht vergeben werden: NS, SS, SA, KZ und HJ.
- bei historischen Kennzeichen (H-Kennzeichen) und Saisonkennzeichen können aus Platzgründen maximal ein Buchstabe und drei Zahlen oder zwei Buchstaben und zwei Zahlen vergeben werden .
- Alle weiteren noch möglichen Kombinationen sind bestimmten Fahrzeugtypen (beispielsweise US Import) vorbehalten, an welchen konstruktionsbedingt nur kurze Kennzeichen angebracht werden können.
- Wegen Systemarbeiten steht Ihnen unser Service zwischen 2 Uhr und 5 Uhr nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte drucken Sie die Reservierungsbestätigung aus und bringen diese zur Zulassung mit!
Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise der Zulassungsstelle im Zusammenhang mit den erforderlichen Unterlagen und die Möglichkeit des Downloads verschiedener Dokumente.
Zulassung eines Neufahrzeuges
Sie möchten ein neues Fahrzeug zulassen.
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma, ggf. Gewerbeanmeldung.
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen. - eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder
Betriebserlaubnis oder
Datenbestätigung vom Hersteller - Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- Besitznachweis, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden kann (Rechnung, Kaufvertrag).
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- gegebenenfalls Vollmacht für Beauftragten [Formular - Siehe unten]
Formulare
- Auskunft Verkehrszentralregister (605,5 KiB)
- Einwilligung Minderjährige (705,3 KiB)
- Vollmacht Zulassung (714,8 KiB)
- Zustellungsvollmacht (700,6 KiB)
- SEPA Lastschriftmandat (224,0 KiB)