Kommunalwesen

Kommunalwesen

Die Aufgaben des Sachbereichs umfassen die Bearbeitung von Widersprüchen gegen gemeindliche Beitrags- und Gebührenfestsetzungen, die Behandlung von allgemeinen Satzungsfragen, die Beratung der Kommunen und Zweckverbände in Rechtsfragen, die rechtsaufsichtliche Genehmigung und Würdigung der Haushalte, die Umsetzung von rechtsaufsichtlichen Maßnahmen und die Durchführung von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden.

Aufgaben und Dienstleistungen

Kommunales Satzungs- und Verordnungsrecht

Die Kommunalaufsicht berät die Landkreiskommunen in Fragen des Satzungs- und Verordnungsrechts. Für den Erlass dieser Rechtsvorschriften sind die Städte, Märkte und Gemeinden selbst zuständig.

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Telefon: 09371 501-315 oder -319

E-Mail: kommunalaufsicht@lra-mil.de

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Rechtsaufsicht

Das Sachgebiet "Kommunalwesen" ist Rechtsaufsichtsbehörde für die 32 Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg sowie für die Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände, die nicht rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts und die Kommunalen Unternehmen und steht den Kommunen in allen Angelegenheiten beratend zur Seite.

Die Funktion als Aufsichtsbehörde erstreckt sich im wesentlichen auf die Aufgabengebiete kommunales Verfassungsrecht, Ortsrecht, kommunales Wirtschaftsrecht (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen), kommunales Personalwesen, kommunales Abgabenrecht, kommunales Vergaberecht, Dienst- und Rechtsaufsichtsbeschwerden.

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Wahlen und Abstimmungen

Rechtliche und organisatorische Vorbereitung, Abwicklung, Aufbereitung und Prüfung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirkstags- und Kommunalwahlen, Volksbegehren und -entscheide, Bürgerbegehren und -entscheide.

 

Wahlergebnisse und Informationen finden Sie in unserem Wahlportal.

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Bezirkswahlen

Alle fünf Jahre wird der Bezirkstag zeitgleich mit dem Bayerischen Landtag direkt gewählt. Der Bezirkstag ist die vom Volk direkt gewählte Vertretung der Bürger in einem bayerischen Bezirk und zugleich oberstes Organ des Bezirks. Bei Bezirkswahlen bildet der Landkreis Miltenberg den Stimmkreis 607 Miltenberg.

 

Bundestagswahlen

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt. Der Landkreis Miltenberg bildet zusammen mit dem Landkreis Main-Spessart den Wahlkreis 249 Main-Spessart.

 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Landkreiskommunen ist die Kommunalaufsicht beratend für die Kommunen tätig, während die Kommunalaufsicht auf Landkreisebene für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden selbst zuständig ist.

 

Europawahlen

Bei der Europawahl  werden im Abstand von fünf Jahren in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahl die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt. Der Wahlkreis besteht aus dem Landkreis Miltenberg und hat die Nummer 676.

 

Kommunalwahlen

Unter Kommunalwahl versteht man die Wahl in Städten, Märkten, Gemeinden oder Landkreisen. Gewählt werden dabei Gemeinderat und Bürgermeister, Kreistag und Landrat der jeweiligen Gebietskörperschaft.

 

Landtagswahlen

Mit der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Bayerischen Landtags gewählt. Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Bei Landtagswahlen bildet der Landkreis Miltenberg den Stimmkreis 607 Miltenberg.

 

Volksbegehren und Volksentscheid

Volksentscheid und Volksbegehren sind Instrumente der direkten Demokratie auf Landesebene. Die Kommunalaufsicht ist für die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheid innerhalb des Stimmkreises 607 Miltenberg zuständig.

Widerspruchsverfahren für kommunale Abgaben und Steuern

Im Rahmen des sogenannten Widerspruchsverfahrens überprüft die Kommunalaufsicht Bescheide der Kommunen - beispielsweise bei Beiträgen zur Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung, im Erschließungsbeitragsrecht, im Straßenausbaubeitragsrecht und weiteren Steuern und Abgaben.

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Wirtschafts- und Haushaltsrecht der Gemeinden

Die Haushaltspläne und Haushaltssatzungen der landkreisangehörigen Kommunen werden von der Kommunalaufsicht rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.

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Weitere Informationen

Bürgerservice

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Telefax: 09371 501-270
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Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
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