Wir bieten Ihnen als Eltern Beratung an und vermitteln Hilfsangebote.
Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, die Zukunft Ihres Kindes positiv zu gestalten und Sie bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und Regelung des Umgangs zu begleiten.
Bei Anträgen an das Familiengericht zum Sorge- oder Umgangsrecht ist das Jugendamt an diesem Verfahren beteiligt. Wir berichten über angebotene und erbrachte Leistungen und nehmen dem Gericht gegenüber Stellung zur Situation Ihrer Kinder.
Weitere Ansprechpartner für außergerichtliche Beratung:
- Erziehungsberatungsstelle, Caritasverband Miltenberg
- Ehe-, Familien- und Lebensberatung Aschaffenburg
Gesetzliche Grundlagen:
§ 17 SGB VIII Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
§ 18 SGB VIII Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangs
§ 50 SGB VIII Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten
Buchstabe: | Telefon: | Email: |
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A - J | 09371 501-613 | tsb@lra-mil.de |
K - O | 09371 501-676 | tsb@lra-mil.de |
P - Z | 09371 501-609 | tsb@lra-mil.de |
Informationen
- Das wünschen sich Kinder (1,5 MiB)
- Eltern bleiben trotz Trennung und Scheidung (846,7 KiB)