Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist Ansprechpartner für…
Jugendliche (14 - 17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre), die eine Straftat (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Besitz von Betäubungsmitteln) begangen haben oder gegen die bereits ein Jugendstrafverfahren eingeleitet wurde. Auch für sorgeberechtigte Eltern bzw. gesetzliche Vertreter straffällig gewordener Jugendlicher steht die Jugendgerichtshilfe als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Jugendhilfe im Strafverfahre informiert über…
den Verlauf des Strafverfahrens, den konkreten Ablauf der Gerichtsverhandlung und Folgen des Verfahrens (z. B. Sozialstunden, Geldauflage, Jugendarrest, Jugendstrafe).

Die Jugendhilfe im Strafverfahre berät…
bei Problemen und Konflikten (z. B. familiär, schulisch, beruflich, Drogen, Gewalt) über geeignete Unterstützungsangebote (z. B. Möglichkeiten und Leistungen der Jugendhilfe und anderer Beratungsstellen und -angebote wie Suchtberatung).

Die Jugendhilfe im Strafverfahre begleitet….
vom ersten Kontakt mit der Polizei, über die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bis zum Abschluss des Verfahrens. Sie nimmt insbesondere an der Hauptverhandlung an den Amtsgerichten Obernburg und Miltenberg teil.

Die Jugendhilfe im Strafverfahre ist kein…
Strafverteidiger, Rechtsanwalt oder sonstiger juristischer Berater.

Die Jugendhilfe im Strafverfahre erstellt einen Bericht…
über die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Umwelt, seine soziale Reife, Gründe die zur Tat geführt haben und macht gegebenenfalls einen pädagogischen Ahndungsvorschlag. Bei Heranwachsenden prüft sie, ob die Möglichkeit der Anwendung des Jugendstrafrechts gegeben ist oder die Tat nach Erwachsenenstrafrecht geahndet werden sollte.

Die Jugendhilfe im Strafverfahre erwartet…
Offenheit und Ehrlichkeit im gemeinsamen Gespräch.

Service-Kontakt

Die Zuständigkeiten der Beistände sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht.

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Wohnort: Telefon: E-Mail:
Elsenfeld, Eschau, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Sulzbach a. Main 09371 501-664,
Altenbuch, Amorbach, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Kirchzell,
Kleinheubach, Laudenbach, Miltenberg, Neunkirchen, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten, Weilbach
09371 501-680
Bürgstadt, Erlenbach a.Main, Großheubach, Großwallstadt, Klingenberg a.Main,
Mömlingen, Mönchberg, Niedernberg, Röllbach, Obernburg a.Main, Wörth a.Main
09371 501-669
Bürgerservice
Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Adressen
Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg

 

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