Gesetzlicher Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe von Filmen und Computerspielen (Verkauf, Verleih) sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken).
Die Aufgaben des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes werden auf der Landesebene zum größten Teil vom Landesjugendamt wahrgenommen. Auf der örtlichen Ebene sorgen vor allem die Jugendämter, die Polizei, die Ordnungsämter und die Gewerbeaufsichtsämter für die Einhaltung der Jugendschutzgesetze.
Gesetzliche Grundlagen:
Die zentralen Jugendschutzgesetze sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).
Jugendschutzvorschriften finden sich daneben insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB), im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und im Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG).
Service-Kontakt
Telefon: 09371 501-200
E-Mail: pia.bachmann@lra-mil.de
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Formulare
- Übertragung von Erziehungsaufgaben (621,2 KiB)
Informationen
- Elterninfo zum Jugendschutzgesetz (1,5 MiB)