Fachdienst Kindertagesbetreuung

Fachdienst Kindertagesbetreuung

Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. Alle Einrichtungen ergänzen und unterstützen die Eltern bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, gewährleisten jedem einzelnen Kind beste Bildungs- und Entwicklungschancen und wirken Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegen. Träger von Kindertageseinrichtungen können kommunale, freigemeinnützige und sonstige Träger sein.

Während Kinderkrippen sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richten, bieten Kindergärten in erster Linie Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Horte wiederum nehmen in erster Linie Schulkinder auf. Häuser für Kinder sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet.

Das Personal in Kindertageseinrichtungen unterstützt die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten mit dem Ziel, zusammen mit den Eltern die hierzu notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln. Dazu zählen positives Selbstwertgefühl, Problemlösefähigkeit, lernmethodische Kompetenz, Verantwortungsübernahme sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.

Die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung erfolgt direkt über die jeweilige Einrichtung. Der Träger der Kindertageseinrichtung erhebt von den Eltern Beiträge, die entsprechend den Buchungszeiten gestaffelt sind.
 
Entstehende Kosten:

Der Einrichtungsträger erhebt in der Regel von den Eltern Besuchsgebühren, deren Höhe von den jeweils örtlichen Verhältnissen, der zeitlichen Dauer der vereinbarten Betreuung und eventuell während der Betreuung zur Verfügung gestellten Sachleistungen (Mahlzeiten, besonderes Spielmaterial und weitere Leistungen) abhängt.

Aufgaben und Dienstleistungen

Betriebskostenförderung

Förderfähig nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind bedarfsnotwendige Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege. Die Feststellung, welche Plätze bedarfsnotwendig sind, treffen die Gemeinden im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung. Sie berücksichtigen bei der Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze die Bedürfnisse der Familien.

Träger von Kindertageseinrichtungen haben einen kindbezogenen Förderanspruch gegenüber den Gemeinden, in denen die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Gemeinden wiederum haben für in ihrem Gemeindegebiet gelegene Kindertageseinrichtungen einen Förderanspruch gegenüber dem Staat.

Der Förderanspruch in Bezug auf Kindertageseinrichtungen setzt voraus, dass der Träger

  • eine Betriebserlaubnis nachweisen kann,
  • geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen ergreift
  • die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Bildungs- und Erziehungsziele seiner eigenen träger- und einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzeption zugrunde legt
  • die Einrichtung an mindestens vier Tagen und mindestens 20 Stunden die Woche öffnet und die Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten staffelt und die Vorschriften dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet.

Seit Januar 2008 erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzung die Förderung in Kindertagespflege in unserem Landkreis ebenfalls nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).

Service-Kontakt:

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Telefon: E-Mail:
09371 501-227
09371 501-218

Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen

Das Landratsamt ist Fachaufsichtsbehörde für Kindertageseinrichtungen.

Die Fachaufsicht beinhaltet insbesondere:

  • Betriebserlaubnisverfahren für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder
  • Regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung bei Neu- und Umbauten einschließlich Stellungnahmen

Service-Kontakt:

Die Zuständigkeit ist nach Gemeinden aufgeteilt.

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Gemeinde: Telefon: E-Mail:
Altenbuch, Amorbach, Erlenbach a.Main, Faulbach, Großheubach, Kleinheubach,
Kirchzell, Klingenberg a.Main, Laudenbach, Mömlingen, Obernburg a.Main,
Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten, Weilbach, Wörth a.Main
09371 501-239
Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Elsenfeld, Eschau,
Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Miltenberg, Mönchberg,
Niedernberg, Röllbach, Sulzbach a.Main
09371 501-238

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung. Eine Tagesmutter/-vater betreut ein oder mehrere Kinder ganztags oder einen Teil des Tages in der Regel bei sich zu Hause.

Die intensive und individuelle Betreuung durch eine feste Bezugsperson und die zeitliche Flexibilität sind besondere Vorteile.

Das Jugendamt ist zuständig für die Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen, vermittelt geeignete Tagesmütter / -Väter und berät Eltern und Tagespflegepersonen.

Personen, die Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate in ihrem Haushalt betreuen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Jugendamtes.

Durch diese Schutzvorschrift soll gewährleistet werden, dass das Wohl des Kindes bei der Betreuungsperson nicht gefährdet ist.

Gesetzliche Grundlagen:

§§ 23, 24, 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII);
Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Wenden Sie sich an das Jugendamt, wenn Sie selbst ein Kind in Kindertagespflege betreuen möchten oder wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen.

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Die Zuständigkeit ist nach Gemeinden aufgeteilt.

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Gemeinde: Telefon: E-Mail:
Altenbuch, Amorbach, Erlenbach a.Main, Faulbach, Großheubach, Kleinheubach,
Kirchzell, Klingenberg a.Main, Laudenbach, Mömlingen, Obernburg a.Main,
Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten, Weilbach, Wörth a.Main
09371 501-239
Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Elsenfeld, Eschau,
Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Miltenberg, Mönchberg,
Niedernberg, Röllbach, Sulzbach a.Main
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Pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

Das freiwillige Beratungsangebot richtet sich an Träger, die Kitaleitungen und das pädagogische Personal aus Kindertageseinrichtungen im Landkreis Miltenberg. Gleichermaßen besteht das Beratungsangebot auch für sorgeberechtigte Elternteile oder Elternbeiräte. Die päd. Fachberatung kooperiert mit den Fachdiensten im Landkreis.

Grundsätze und Zielgruppen der päd. Fachberatung

  • Fachberatung als Unterstützungsinstrument für die pädagogische Praxis
  • Die Fachberatung richtet sich an Kommunen, Träger, Leitungen, Team und Erziehungsberechtigte
  • Die Träger der Einrichtungen bzw. Kommunen sind meist im Rahmen konkreter Fragestellungen bzw. Veränderungsprozessen Adressat der Fachberatung
  • Das Angebot der Fachberatung beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Inanspruchnahme

Tätigkeitsfeld der pädagogischen Fachberatung

  • Beratung zur Entwicklung, Fortbeschreibung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption, Konzeption zur Sicherstellung des Kindeswohls
  • Unterstützung bei Qualitätsentwicklungsprozessen
  • Unterstützung bei der Vernetzung zwischen Kindertageseinrichtungen und anderen Institutionen
  • Beratung zu Personal, -Team- und Organisationsentwicklung
  • Beratung zu inklusiven Bildungskonzepten
  • Information und Beratung zum bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung
  • Konfliktberatung für Träger, Leitung, Team und Erziehungsberechtigte
  • Beratung von Erziehungsberechtigten bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind (gem. § 24 SGB VIII)
  • Organisation und Durchführung von Fachtagungen, Fortbildungen und Veranstaltungen im Bereich des Qualitätsmanagements für päd. Personal
  • Organisation und Durchführung von themenbezogenen Arbeitskreisen für das pädagogische Personal sowie für Leitungen von Kindertageseinrichtungen

Service-Kontakt:

Telefon: 09371 501-246

E-Mail: andrea.schaefer@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

 

Tagespflege nach BayKiBiG (wirtschaftlich)

Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung. Die Beiträge für die Inanspruchnahme einer qualifizierten Tagespflege können auf Antrag ganz oder teilweise vom Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie Miltenberg übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung den Eltern(teilen) und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Die Beratung für die Kindertagesstätten und deren Träger nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) und der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) erfolgt durch den Landkreis Miltenberg.

Hierzu gehören auch unter anderem die Bearbeitung der Anträge auf Betriebserlaubnis sowie der Betriebskostenförderung, die Bewilligung der kindbezogenen Förderung gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden, sowie die Mittelzuweisung.

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Telefon: E-Mail:
09371 501-227
09371 501-218
Weitere Informationen:

Seit 1. August 2005 regelt das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) in Bayern die Tagesbetreuung aller Kinder. Somit wurde eine einheitliche rechtliche Grundlage für alle Formen von Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfe (Kindergärten, Krippen, Horte, Kinderhäuser, Netze für Kinder) und der Tagespflege geschaffen.
An der Förderung beteiligen sich Staat und Kommune zu gleichen Teilen, wobei sich der Förderanspruch eines freigemeinnützigen Trägers gegen die Gemeinde richtet, der ihrerseits Förderung vom Staat zusteht.

Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen

Gemäß Art. 19 BayKiBiG kann ein Träger dann die kindbezogene Förderung beantragen, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • die Betriebserlaubnis wird nachgewiesen;
  • es werden geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt;
  • die Grundsätze des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) werden der pädagogischen Konzeption zugrunde gelegt;
  • die Einrichtung ist an mind. vier Tagen und mind. 20 Stunden in der Woche geöffnet; die Elternbeiträge sind entsprechend den Buchungszeiten gestaffelt und
  • die rechtlichen Bestimmungen des BayKiBiG und entsprechende Ausführungsverordnungen werden beachtet

 

Gesetzliche Grundlagen:
 
Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG)

Bürgerservice

Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
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