Beistandschaften
Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Wohnort: | Telefon: | E-Mail: |
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Elsenfeld, Großheubach, Wörth | 09371 501-247 | bss@lra-mil.de |
Faulbach, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Stadtprozelten, Sulzbach, Weilbach |
09371 501-206 | bss@lra-mil.de |
Bürgstadt, Collenberg, Eichenbühl, Kleinheubach, Neunkirchen | 09371 501-207 | bss@lra-mil.de |
Erlenbach, Großwallstadt, Klingenberg, Laudenbach, Niedernberg, Obernburg, Rüdenau |
09371 501-236 | bss@lra-mil.de |
Altenbuch, Amorbach, Dorfprozelten, Eschau, Kirchzell, Miltenberg, Mönchberg, Röllbach, Schneeberg |
09371 501-233 | bss@lra-mil.de |
Aufgaben und Dienstleistungen
Feststellung der Vaterschaft
Die Feststellung der Vaterschaft ist für das Kind von großer Bedeutung. Sie kann entweder durch ein freiwilliges Anerkenntnis oder durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung werden weder verwandtschaftliche Beziehungen noch Unterhalts- oder Erbansprüche des Kindes gegenüber dem Vater begründet. Für die Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung eines Kindes ist es wichtig, seinen Vater zu kennen. Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde.
Geltendmachung von Unterhalt
Im Rahmen einer Beistandschaft vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Unterhaltsberatung
Der Beistand berät und unterstützt
- Mütter und Väter, die alleinerziehend und/oder alleinsorgeberechtigt sind, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes.
- Alleinerziehende bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
- Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind, bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.
Entstehende Kosten:
kostenfrei
Unterhaltsberatung für junge Volljährige
Junge Volljährige mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg haben Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen.
Entstehende Kosten:
Die Beratung erfolgt kostenfrei.
Informationen
- Unterhaltsberatung - Ab 18 noch Unterhalt? (266,3 KiB)
- Was bedeutet eine „Beistandschaft“ für Ihr Kind und Sie? (106,0 KiB)
- Beistandschaften - Sorgerecht im Falle des Todes (15,9 KiB)
- Informationen für Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind (22,6 KiB)
- Beistandschaften - Gemeinsames Sorgerecht (23,0 KiB)