Beistandschaften

Beistandschaften

Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Dem Beistand obliegt auch die Durchsetzung des Unterhaltes.
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftliche Mitteilung des Alleinsorgeberechtigten beziehungsweise alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.
 
Entstehende Kosten:
Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.
 
Gesetzliche Grundlagen:
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz

Service-Kontakt

Die Zuständigkeiten der Beistände sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht.

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Wohnort: Telefon: E-Mail:
Elsenfeld, Großheubach, Wörth 09371 501-247
Faulbach, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Stadtprozelten,
Sulzbach, Weilbach
09371 501-206
Bürgstadt, Collenberg, Eichenbühl, Kleinheubach, Neunkirchen 09371 501-207
Erlenbach, Großwallstadt, Klingenberg, Laudenbach, Niedernberg,
Obernburg, Rüdenau
09371 501-236
Altenbuch, Amorbach, Dorfprozelten, Eschau, Kirchzell, Miltenberg,
Mönchberg, Röllbach, Schneeberg
09371 501-233

Aufgaben und Dienstleistungen

Feststellung der Vaterschaft

Die Feststellung der Vaterschaft ist für das Kind von großer Bedeutung. Sie kann entweder durch ein freiwilliges Anerkenntnis oder durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung werden weder verwandtschaftliche Beziehungen noch Unterhalts- oder Erbansprüche des Kindes gegenüber dem Vater begründet. Für die Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung eines Kindes ist es wichtig, seinen Vater zu kennen. Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde.

Entstehende Kosten:
Für das Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten und Gutachterkosten an. Die Gutachterkosten können mehrere tausend Euro betragen. Regelmäßig werden das Kind und bei Bedürftigkeit auch der Eventual-Vater Verfahrenskostenhilfe erhalten können.
 
Gesetzliche Grundlagen:
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), Zivilprozessordnung

Geltendmachung von Unterhalt

Im Rahmen einer Beistandschaft vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Entstehende Kosten:
Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.
 
Gesetzliche Grundlagen:
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz

Unterhaltsberatung

Der Beistand berät und unterstützt

  • Mütter und Väter, die alleinerziehend und/oder alleinsorgeberechtigt sind, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes.
  • Alleinerziehende bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
  • Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind, bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

 

Entstehende Kosten:

kostenfrei

Unterhaltsberatung für junge Volljährige

Junge Volljährige mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg haben Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen.

Entstehende Kosten:

Die Beratung erfolgt kostenfrei.

Service-Kontakt:

Telefon: 09371 501-236

E-Mail: bss@lra-mil.de

Bürgerservice

Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
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