EU-Richtlinie Industrieemissionen

EU-Richtlinie Industrieemissionen

Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), sog. Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL), zielt auf die Gewährleistung eines hohen Umweltschutzniveaus und die Verbesserung der Umweltqualität ab. Sie bildet EU-weit einen allgemeinen Rahmen für die Kontrolle (Genehmigung, Betrieb, Überwachung, Stilllegung) der wichtigsten Industrietätigkeiten, um in Einklang mit dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip die Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Hierbei sollen nicht nur die Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, sondern auch die Abfallwirtschaft, die Energieeffizienz und die Verhütung von Unfällen berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollen auch die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT) angewandt werden. Der integrative Ansatz trägt zudem dazu bei, durch die Angleichung der Umweltbilanzanforderungen an Industrieanlagen in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL in deutsches Recht umgesetzt.

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Bescheide

Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Hinweis auf Altbescheide

Anlagenliste mit Bezeichnung der BVT Merkblätter

 

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