Gutachtenwesen / Medizinalaufsicht

Gutachtenwesen / Medizinalaufsicht

Das Gesundheitsamt wird hier im Rahmen des Gutachtenwesens für Behörden und Gerichte als medizinischer Sachverständiger tätig.
Außerdem wirkt es im Rahmen der Medizinalaufsicht bei der Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs mit.

Schließlich trägt es im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung durch seine Datensammlungen zur Gewinnung und Zurverfügungstellung bevölkerungsmedizinisch relevanter Daten bei.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-523

E-Mail: gesundheitsamt@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Aufgaben und Dienstleistungen

Aufsicht über die Heil- und Heilhilfsberufe

An-, Um- und Abmeldungen der selbstständigen Tätigkeit von nicht approbierten Heil- und Heilhilfsberufen beispielsweise von Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Logopäden und anderen Berufen.

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis,  Berufshaftpflichtversicherung und Erlaubnisurkunden im Original oder beglaubigter Kopie.
 
Entstehende Kosten:
Gebührenfrei

Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Für die Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens bzw. außerhalb des Schengen-Raumes ist das Gesundheitsamt örtlich zuständig, in dessen Dienstbereich der verordnende Arzt seine Tätigkeit ausübt.

Folgende entsprechende Formulare stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.

  • "Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens" in Schengener Vertragsstaaten
  • "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen - außerhalb des Schengen-Raume

Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass das mitzuführende Dokument vollständig ausgefüllt ist (z.B. Gesamtwirkstoffmenge, Gültigkeitsdauer etc.)
Bei Mitnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des Schengen-Raumes wird außerdem empfohlen, sich bei der zuständigen Botschaft des Reiselandes über die aktuellen Einreise-Bestimmungen zu erkundigen.

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis, ausgefülltes ärztliches Formblatt.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-556

E-Mail: gesundheitsamt@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Gesundheitsberichterstattung

Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse der Landkreisbevölkerung sowie Sammlung und Weiterleitung von Daten zu übertragbaren Krankheiten, Impfdaten, Personen im Gesundheitswesen, Todesbescheinigungen und weiteren Daten.

Medizinisches Gutachtenwesen

Das Gesundheitsamt erstellt auf Veranlassung von Behörden und Gerichten aufgrund entsprechender Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften anlassbezogen medizinische Gutachten und Zeugnisse.

Amtsärztliche Untersuchungen im Rahmen des/der:

  • Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Beamtengesetze
  • Beihilfevorschriften
  • Einkommensteuergesetzes
  • Fahrerlaubnisverordnung
  • Sozialgesetzbuches XII
  • Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG)
  • Staatl. Ausbildungs- und Prüfungsordnung

sowie sonstige amtsärztliche Untersuchungen im Rahmen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder.

Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst.

Bürgerservice
Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Adressen
Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg

 

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