Gleichstellungsbeauftragte
Im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Der Staat ist verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin in gleichstellungsrelevanten Fragen für alle Bürger und alle Bürgerinnen des Landkreises und alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landratsamtes. Sie wird tätig auf der Grundlage des Grundgesetzes und des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Zudem ist sie zugleich Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Korruptionsbeauftragte für das Landratsamt Miltenberg.
Service-Kontakt
Telefon: 09371 501-425
E-Mail: gleichstellung@lra-mil.de
Selbstverständlich werden Gesprächsinhalte vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Vereinbaren Sie stets einen Termin!
Weitere Informationen:
- Beratung und Informationen zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere Mini- und Midi-Jobs und Wiedereinstieg nach der Familienphase
- Unterstützung in Krisensituationen, die beispielsweise durch Trennung und Scheidung, Gewalt in der Partnerschaft, Mobbing und Stalking entstehen
- Vermittlung zu Behörden und Beratungsstellen
- Vernetzung von Frauengruppen, -organisationen und -verbänden
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer
- Beruflicher Wiedereinstieg
- Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Hinführung von jungen Frauen zu naturwissenschaftlichen und technischen Berufen sowie von jungen Männern zu sozialen und pflegerischen Berufen
- Frauengesundheit
- Mitglied in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen
- Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung, Beratung, Information und Unterstützung
- Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Öffentlichkeitsarbeit
Aufgaben und Dienstleistungen
Beratungsstelle für die Bevölkerung des Landkreises in Gleichstellungsfragen
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung, berät, informiert und unterstützt, ist Vermittlungsstelle zu anderen Behörden, Beratungs und Hilfseinrichtungen und hält Kontakte und arbeitet zusammen mit Frauenorganisationen, -Verbänden, -Institutionen und -Initiativen im Landkreis.
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für ein Leben ohne Diskriminierung
Seit 19. August 2006 ist das AGG in Kraft. Es verbietet Benachteiligungen im Erwerbsleben und im Alltag aus Gründen:
- der ethnischen Herkunft (z. B. Hautfarbe, Sprache, Nationalität)
- des Geschlechts
- der Religion / Weltanschauung (z. B. Christentum, Islam, Buddhismus, Hinduismus)
- der Behinderung (z. B. körperliche Behinderungen und Entstellungen, Seh-, Hör- und Spracheinschränkungen)
- des Alters (gemeint ist jedes Lebensalter, Ältere oder Jüngere
- der sexuellen Identität (sexuelle Orientierung oder Geschlechteridentität)
Das Gesetz versteht unter Benachteiligung jede vergleichbar ungünstigere Behandlung und jede Belästigung z. B. in Form von Anfeindung, Erniedrigung, Beleidigung oder Entwürdigung in Bezug auf einen oder oben genannten sechs Gründe. Darunter fallen auch Mobbing und sexuelle Belästigung. Das Gesetz verbietet auch jede Benachteiligung wegen einer Schwangerschaft oder Mutterschaft.
Das kann die Gleichstellungsbeauftragte für Sie tun:
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte kann Sie beraten und - falls Sie es wünschen - an relevante Institutionen weiterleiten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Antidiskriminierungsstelle
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Nicht nur für Frauen stellt sich heute die Frage, wie sich Beruf und Familie vereinbaren lassen, ohne dabei mit den eigenen Ressourcen angemessen hauszuhalten. Die Vereinbarkeit bezieht sich dabei nicht mehr nur auf die Probleme, die sich berufstätigen Eltern stellen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung geht es vermehrt auch um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Wichtige Problemfelder, bei denen die Gleichstellungsbeauftragte mit Beratung und Vermittlung weiterhelfen kann, sind zum Beispiel:
- Wiedereinstieg nach der Familienphase
- Kinderbetreuung
- Pflege von Angehörigen
- Flexibel und verlässliche Arbeitszeiten
- Teilzeitarbeit
- Altersvorsorge
- Geringfügige Beschäftigung
- Familienfreundliche Personalpolitik
Infos zum Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend