Wohnraumförderung
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms sowie des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Der Freistaat Bayern fördert zudem die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Wohnraumanpassung für Menschen mit Behinderung
Was wird gefördert?
Die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Darunter fallen insbesondere:
- Der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen wie eine bodengleiche Dusche, ein Badewannenlifter, Haltegriffe in der Dusche etc.
- Der Einbau eines Aufzugs, Treppenlifts oder einer Rampe
- Die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung wie der Umbau des Eingangsbereichs, das Anbringen von Handläufen an den Treppengeländern etc.
Maßnahmen mit Gesamtkosten von unter 1.000 € können nicht gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Menschen mit einer Behinderung (nachgewiesen durch einen Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Attest), die die Einkommensgrenze nach Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz nicht überschreiten.
Einkommensgrenzen:
Betrachtet wird das Einkommen des Förderempfängers sowie der Personen, die mit dem Förderempfänger in einem Haushalt leben.
Wie wird gefördert?
Durch die Gewährung eines leistungsfreien Darlehens von bis zu 10.000 € abzüglich eines einmaligen Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 1 % der Darlehenssumme.
Der Darlehenshöchstbetrag von 10.000 € kann nur einmal je Wohneinheit gewährt werden.
Nach Ablauf der Belegungsbindung von 5 Jahren und Bestätigung der bestimmungsgemäßen Belegung durch die Bewilligungsstelle wandelt sich das Darlehen in einen Zuschuss um.
Wo kann der Antrag auf Förderung gestellt werden?
Die Antragsunterlagen können Sie nach einer persönlichen oder telefonischen Beratung im Landratsamt Miltenberg erhalten.
Bitte beachten Sie: Bereits durchgeführte Anpassungsmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag auf Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme gestellt wird.
Formulare und Informationen
Wohnraumförderung Eigenwohnraum
Was wird gefördert?
Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Wer wird gefördert?
Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz nicht überschreitet.
Einkommensrechner der BayernLABO: https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung
Mindestens 20 % der veranschlagten Gesamtkosten müssen durch vorhandenes Eigenkapital selbst getragen werden können.
Wo und wie ist der Antrag zu stellen?
Die Förderung ist beim Landratsamt Miltenberg zu beantragen. Die Antragsunterlagen werden nach einem persönlichen Informationsgespräch ausgehändigt.
Bitte beachten Sie:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel.
Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor Bewilligung der Fördermittel bereits mit dem Bau begonnen wurde oder ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Eigenheims abgeschlossen wurde. Melden Sie sich deshalb bitte rechtzeitig, circa zwei bis drei Monate vor Vorhabensbeginn, bei uns.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm erfolgt durch ein staatliches Baudarlehen, das auf die Dauer von 15 Jahren zu einem Zinssatz von 0,5 % jährlich gewährt wird.
Haushalte mit Kindern erhalten in Verbindung mit dem staatlichen Darlehen zudem einen Zuschuss von 7.500 € pro Kind.
Bei Erwerb von bereits vorhandenem Wohnraum wird zusätzlich ein ergänzender Zuschuss in Höhe von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 €, gewährt.
Weiterführende Links:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimfinanzierung/bayerisches-wohnungsbauprogramm/
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Die Förderung im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm erfolgt durch ein zinsverbilligtes Darlehen für die Dauer von 10 oder 15 Jahren. Im Anschluss erfolgt die Anpassung an die Konditionen des Kapitalmarktes. Die aktuellen Zinssätze finden Sie unter https://bayernlabo.de/foerderinstitut/zinsinformation/zinsinformationen-eigenwohnraum.
Der Darlehensbetrag beträgt höchstens ein Drittel der Gesamtkosten.
Mindestens ein Drittel der Gesamtkosten sind zudem über ein erstrangiges Kapitalmarktdarlehen zu finanzieren.
Welche Unterlagen werden für das Informationsgespräch benötigt?
- Vorentwurf des geplanten Bauvorhabens bzw. Expose bei Erwerb von bereits bestehendem Wohnraum
- Wohnflächenberechnung und Berechnung umbauter Raum
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
Wohnungsbaufonds Landkreis Miltenberg
Der Landkreis Miltenberg gewährt aus dem Wohnungsbaufonds Zuwendungen für das Schaffen und den Erwerb von Eigenwohnraum.
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miltenberg haben. Neben Familien mit drei und mehr unterhaltsberechtigten Kindern können auch Maßnahmen von Familien mit schwerbehinderten, pflegebedürftigen oder erwerbsunfähigen Haushaltsangehörigen berücksichtigt werden.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Gesamteinkommen die in Artikel 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
- Es können nur angemessen große Wohnungen gefördert werden. Auf ein kostensparendes und umweltschonendes Bauen und Betreiben ist besonders zu achten.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. Der Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages zählt als Baubeginn.
Entstehende Kosten:
Das Verfahren ist kostenfrei. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung von Mitteln aus dem Wohnungsbaufonds besteht nicht.