Denkmalschutz
Im Rahmen regelmäßiger Sprechtage durch den Referenten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege werden geplante Maßnahmen bei Baudenkmälern vor Ort besprochen und können so von Anfang an fachlich begleitet werden.
Die vorherige Abstimmung der Maßnahme ist Voraussetzung für die Gewährung von direkten und indirekten Zuschüssen, die die Gemeinden, der Landkreis, der Freistaat sowie verschiedene Denkmalstiftungen in Bund und Land gewähren. Die im Regelfall erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse müssen zuvor bei der Untere Denkmalschutzbehörde beantragt werden und genehmigt sein.
Darüber hinaus begleitet die Untere Denkmalschutzbehörde Eingriffe in geschützte Bodendenkmale und erteilt die hierfür notwendigen Grabungserlaubnisse.
Tag des offenen Denkmals
Jedes Jahr am 2. Sontag im September findet der Tag des offenen Denkmals statt. Veranstaltet wird er von der Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
In diesem Jahr fand der Tag des offenen Denkmals mit dem Thema: „Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte“ am 08.09.2024 statt. Dieser Tag wurde zum einen durch die viele engagierten Veranstalter der örtlichen Aktionen und zum andern durch die zahlreichen Besucher wieder ein voller Erfolg.
Hierfür herzlichen Dank!
Alle Informationen zum Tag des offenen Denkmals finden Sie immer aktuell unter Tag des offenen Denkmals®
Informationen
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Die Kreisheimatpflege
Kontakte zu den Kreisheimatpflegern, Veröffentlichungen der Kreisheimatpfleger