Bauleitplanung
Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde. Die wichtigsten rechtlichen Instrumente hierfür stellt die Bauleitplanung mit dem vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und dem verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) bereit. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten.
Aufgaben und Dienstleistungen
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet. Er konkretisiert die Vorstellungen der Gemeinde hinsichtlich der zulässigen Art der Nutzung (etwa Allgemeines Wohngebiet, Industriegebiet), des zulässigen Maßes der Nutzung (beispielsweise zweigeschossige Bauweise), der überbaubaren Grundstücksflächen (beispielsweise mit Baulinie oder Baugrenze) und der Gestaltung der Gebäude und Freiflächen (etwa Baukörperproportion, Dachüberstände, Dachfarben, Zaunarten). Der Bebauungsplan schafft Baurecht. Das Landratsamt ist Genehmigungsbehörde für nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungspläne und bietet als Träger öffentlicher Belange eine fachliche Beratung für kreiseigene Kommunen und Planer.
Weitere Informationen:
In der Bauleitplanung gilt der Grundsatz der Konfliktbewältigung. Hierzu sind alle privaten und öffentlichen Belange, die von der Planung berührt sein können, in die Entscheidung über das Ob und Wie der Planung mit einzustellen und untereinander abzuwägen. Dazu werden die Öffentlichkeit und die betroffenen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gehört. Wegen der zahlreichen formellen wie fachlichen Vorgaben bei Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans dauert es häufig mehrere Monate, bis das Verfahren abgeschlossen werden kann und der Bauleitplan damit in Kraft tritt.
Flächennutzungspläne
Der Flächennutzungsplan stellt die grundlegende Entwicklungskonzeption für die nächsten 15 Jahre im Gemeindegebiet dar. Aus ihm lassen sich noch keine direkten Rechte für den Bauherrn ableiten, er schafft noch kein Baurecht. Das Landratsamt ist einerseits Genehmigungsbehörde, andererseits bietet es als Träger öffentlicher Belange eine fachliche Beratung für kreiseigene Kommunen und Planer.
Innenbereichs-/Außenbereichssatzungen
In bestimmten Fällen können die Kommunen die gemeindliche Entwicklung im Bereich der Bauleitplanung durch sogenannte Innen- oder Außenbereichssatzungen steuern. Das Landratsamt bietet als Träger öffentlicher Belange eine fachliche Beratung für kreiseigene Kommunen und Planer.
Klimaschutz in der Bauleitplanung
Auch im Rahmen der Bauleitplanung hat sich das Landratsamt Miltenberg zum Ziel gesetzt, Kommunen und Planungsbüros langfristig und nachhaltig zu den Themen Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung regenerativen Energien zu sensibilisieren, zu unterstützen und zu beraten. Dies erfolgt zum einen in den geregelten Bauleitplanverfahren und Beratungsgesprächen im Vorfeld dieser. Zusätzlich und schon im Vorfeld sollen als folgende Informationsquellen als Hilfestellung dienen:
Links
Alles geregelt? Klimafolgenanpassung in Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Klimaschutz und Klimaanpassung in der kommunalen Planung: ein Leitfaden für die Praxis
Kommunen - Macher der Energiewende: Energieoptimiertes Bauen und Sanieren
Leitfaden für zukunftsgerechte Neubaugebiete
Leitfaden für klimaorientierte Kommunen in Bayern (Klimaschutz und Klimawandelanpassung)
Energieeffizienz und Klimaschutz in der Bauleitplanung
Leitfaden Nachhaltiges Bauen: Zukunftsfähiges Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden
Links
Hilfestellungen zur Klimawandelanpassung in der Bauleitplanung:
Toolbox Klimaanpassung im Stadtumbau
Instrumente zur Klimaanpassung vor Ort - eine Arbeitshilfe für Kommunen in Bayern