Abfallinfo

Hier erhalten Sie Informationen zu den häufigsten Abfällen

Altglas

Altglas (z.B. Flaschen ohne Pfand) wird über die Altglascontainer gesammelt.

Alle Standorte sind mit drei „Iglus“ oder einem Container zur farbgetrennten Erfassung von Altglas ausgestattet.

In die Altglas-Container gehören:

    • Flaschen
    • Konservengläser
    • Sonstige Hohlglasbehälter

Getrennt wird nach den Farben weiß, grün und braun.

Andersfarbiges Glas wird im Grünglascontainer entsorgt.

Altspeiseöl und -fett

Speiseöle und Fette sind pflanzliche oder tierische Fette, die in der Küche zum Kochen, Braten oder Backen verwendet werden. Speisefette und Speiseöle, die nicht mehr genutzt werden, gehören nicht ins Abwasser. Sie können die Rohrleitungen mit der Zeit zusetzen und die Umwelt belasten. Rein pflanzliche Altspeiseöle und –fette, egal ob fest oder flüssig, werden deshalb getrennt erfasst und als Abfall hochwertig verwertet.

Hinweis: Tierische Speiseöle und Fette (z. B. Speiseölreste aus Dosenfisch, beigesetzte tierische Erzeugnisse, etc.) werden gebunden (z. B. mit Küchenpapier) als Bioabfall entsorgt.

Infoblätter Altspeiseöl und -fett

Asbest und Künstliche Mineralfasern

Asbest darf nicht wiederverwendet werden (Wiederverwendungsverbot), sondern muss ordnungsgemäß beseitigt werden.

Aufgrund des stark krebserregenden Potentials von Asbestfasern sind sowohl beim Umgang als auch bei der Entsorgung besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.

Asbesthaltige Abfälle müssen staubdicht verpackt angeliefert werden! ASBEST-BigBags (Platten und Würfel) können  im Landratsamt und auf den Wertstoffhöfen erworben werden.

  • Anlieferung in Guggenberg möglich
  • Anlieferung in Erlenbach auf 200 kg. begrenzt
  • In Bürgstadt nur Annahme von Kleinmengen

 

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Sind anorganische Synthesefasern, die atembare Fasern enthalten, z.B. Glaswolle oder Steinwolle. Sie müssen deshalb staubdicht verpackt auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden (BigBags oder Kunststoffsäcke).

  • Anlieferung in Guggenberg möglich
  • Anlieferung von Kleinmengen in Erlenbach und Bürgstadt möglich

Gewerbliche Anlieferung:
Asbest bzw. künstliche Mineralfasern zählen zu den gefährlichen Abfällen und müssen vor der Anlieferung über das folgende Formular angemeldet werden (Link Abfallanmeldung – gewerbliche Abfallanmeldung)

Fallen im Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle an, wird zur Entsorgung ein Entsorgungsnachweis benötigt bzw. sind die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisverfahren zu beachten.

Die Gefährlichkeit ist abhängig vom Herstellungsjahr.

Bauabfälle

Gemischte Baustellenabfälle sind Abfälle aus Bautätigkeiten mit mineralischen und nicht mineralischen Bestandteilen, beispielsweise Abfälle, die bei einem Neubau oder Renovierungen anfallen.

Altholz

  • Bauabfälle (z.B. Zimmertüren, Holzdecke, Jägerzaun) sind auf den Wertstoffhöfen direkt anzuliefern.

Altholz schadstoffhaltig

  • PCB-Altholz ist eine Sonderkategorie der Altholzeinstufung und betrifft beispielsweise Hölzer, Dämmplatten und Schallschutzplatten, die mit polycholiertem Biphenyle (PCB) behandelt wurden.
  • Anlieferung in Guggenberg oder Erlenbach möglich

Altschrott

  • Alle metallischen, nicht schadstoffhaltigen Gegenstände (z.B. Badewanne, Kupferrohre)
  • Anlieferung auf allen Wertstoffhöfen möglich

Bauabfälle – brennbar

  • Beispiel: Tapete, Fermacell Platten
  • Anlieferung auf allen Wertstoffhöfen möglich

Bauabfälle -brennbar, gefährlich

  • Beispiel: Dachbahnen, Mineralfaserplatten
  • Anlieferung in Guggenberg und Erlenbach möglich

Flachglas

  • Bsp.: Scheiben, Aquarium
  • Anlieferung auf allen Wertstoffhöfen möglich

Bauabfälle -nicht brennbar

  • Nicht brennbare bzw. mineralische Bauabfälle (z.B. Sanitärkeramik)
  • Anlieferung auf allen Wertstoffhöfen möglich

Bauabfall – schadstoffhaltig

  • Beispiel: asbesthaltige Bauabfälle, Entsorgung von Öltanks (aufgeschnitten und gereinigt) oder über Tankreinigungsfirma

Bauschutt

Bei Baumaßnahmen anfallender mineralischer Anteil.

  • Beispiel: Dachziegel (Ton oder Beton), Mauerwerk, Betonteile (auch mit Armierung), Fliesen und ähnliche mineralische Stoffe
  • Bauschutt darf nicht mit asbesthaltigen Baustoffen vermischt werden.

Info: Unsere Deponie in Guggenberg verfügt über die Deponieklassen 0 – 2 (= DK 0, DK I oder DK II). Diese sind abgetrennte Bereiche auf dem Deponiegelände mit unterschiedlichen Abdichtungen, um zu verhindern, dass Sickerwasser in das Grundwasser gelangen kann (=Basisabdichtung).

Schädliche und unschädliche Abfälle werden je nach Schadstoffgehalt auf der entsprechenden Deponieklasse abgelagert. Je größer der Schadstoffgehalt desto größer die Deponieklasse. Bei der Einstufung kommt es darauf an, welche Menge an schädlichen Bestandteilen durch Niederschlagswasser aus dem Abfall ausgewaschen werden kann und damit in das Sickerwasser gelangt.

Beispielsweise werden gipshaltige Abfälle (z.B. Innenputz, Anhydridestrich, Ytong) auf der DK II Deponie abgelagert, da aus Gips sehr viel Sulfat ausgewaschen werden kann. Selbst bei Anhaftungen von gipshaltigen Baumaterialien an Abfällen, die eigentlich für die DK 0 Deponie geeignet sind, muss der gesamte Abfall als DK II Abfall eingestuft werden.

Bitte beachten Sie das Infoblatt Bauabfälle bezüglich der Anlieferungen von Bauschutt an unseren Standorten im Landkreis.    

Erdaushub

Unbelasteter Erdaushub sollte bevorzugt im Garten- und Landschaftsbau wiederverwendet werden.

  • Anlieferung in Guggenberg möglich, Kleinmengen auch in Erlenbach und Bürgstadt

Hinweis: Entsorgung von belastetem Erdaushub (beispielsweise durch Öl) nur auf Anfrage

 

Bioabfälle

Bioabfall sind alle organischen Abfälle aus Haushaltungen, beispielsweise Essensreste oder verwelkte Pflanzen. Bioabfälle können im eigenen Garten kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Die gesammelten Abfälle werden in der Kompostieranlage Guggenberg zu Qualitätskompost verarbeitet.

Wichtig ist, dass die Bioabfälle gentrennt von anderen Abfällen gesammelt werden!

Brandschutt und Brandrückstände

Brandschutt (eher mineralisch) und Brandrückstände (eher organisch) sind die Folge von Brandereignissen. Dazu gehören Asche, verkohlte Materialien und andere Abfälle, die durch das Feuer entstanden sind. Diese Rückstände können gefährliche Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die Gesundheit sein können. Bei der Entsorgung von Brandrückständen ist es wichtig, sie nicht einfach im normalen Müll zu entsorgen. Oft müssen sie separat gesammelt und behandelt werden, um sicherzustellen, dass keine schädlichen Stoffe in die Umwelt gelangen.

Infoblätter Brandschutt und Brandrückstände

Elektroschrott

Unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen alle Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen.

 

Elektrogroßgeräte

Geräte über 30cm Kantenlänge können auf den Wertstoffhöfen in Erlenbach und Guggenberg abgegeben oder auf Abruf abgeholt werden (Ausnahme: Elektro-Speicherheizgeräte).

 

Elektro-Speicherheizgeräte

Ist Elektroheizung, bei der ein Wärmespeicher verwendet wird.

  • Anlieferung nur nach telefonischer Mitteilung
  • Muss staubdicht verpackt werden
  • Speichersteine müssen mitverpackt werden
  • Siehe Merkblatt: Entsorgung von Elektro-Speicherheizgeräten

 

Photovoltaik

Trägermedium, dass das einfallende Sonnenlicht in elektrische Energie umwandelt

Anlieferung einzelner Platten in Erlenbach möglich

Anlieferung größerer Mengen nur in Guggenberg.

Elektrokleingeräte

Können bei den Wertstoffhöfen des Landkreises Miltenberg (Erlenbach, Bürgstadt, Guggenberg) in haushaltsüblichen Mengen auch bei den mobilen Schadstoffsammlungen oder den Depotcontainern für Kleingeräte abgegeben werden.

 

Beachten Sie bitte die Trennung nach Geräte mit Kabel und Geräte mit Akku oder Batterie!

 

  • Standorte Elektrokleingeräte- Container (Link, Aufbau wie AbfallApp)

 

Informationen:

  • Elektronikschott – Containerstandorte für Kleingeräte
  • Abfallwirtschaft – Problemabfalltermine

 

Gasentladungslampen

unter anderem Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, aber auch LED-Lampen müssen gesondert gesammelt und fachgerecht recycelt werden, da sie elektronische Bauteile enthalten.

 

  • Abgabe an Wertstoffhöfe oder mobile Problemabfallsammlung.

 

Infoblätter:

  • Problemabfälle aus Haushalten
  • Problemabfalltermine

Gelber Wertstoffsack

Erfassung aller Leichtverpackungen und Wertstoffe aus dem gleichen Material (stoffgleicher Nichtverpackungen), beispielsweise Gießkannen, Wäschekorb

  • Es dürfen keine Bauabfälle über den Wertstoffsack gesammelt werden! (Bsp. PVC oder Baustyropor)

Papier

Entsorgung über die blaue Papiertonne oder Anlieferung an die Wertstoffhöfe.

Bitte keine Tapete in die blaue Tonne!

Problemabfall

Sind alle Abfälle aus Haushalten, die nach Art oder Beschaffenheit in besonderem Maße gesundheits-, luft-, wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind.

Anlieferung in haushaltsüblichen Mengen über die mobilen Schadstoffsammlungen oder den Wertstoffhöfen Erlenbach und Guggenberg
Keine gewerblichen Anlieferungen möglich
Abfuhrtermine (Link hinterlegen Abfuhrtermine (landkreis-miltenberg.de)

Altöl

  • Der Handel ist zur Rücknahme des Altöls gemäß Altölverordnung verpflichtet.

Batterien

  • Bsp.: Knopfzellen, Gerätebatterien
  • Entsorgung über Altbatterietonnen und mobile Schadstoffsammlung

Informationen

Restmüll

Sind alle Abfälle, die nicht wiederverwertet werden können und über die graue Restmülltonne entsorgt werden.

 

Sperrmüll

Sind Gegenstände aus dem Hausrat, die wegen ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen (z.B. Matratze, Koffer)

  • Entweder Direktanlieferung an den Wertstoffhöfen oder Sperrmüll auf Abruf
  • Sperrgutkarte online (landkreis-miltenberg.de)

Bürgerservice

Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
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