Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

Vom 1. Juli 2024 an wird die Restmülltonne im Landkreis Miltenberg nur noch vierwöchentlich geleert. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Vorrangig sollen durch die dadurch entstehenden Einsparungen bei Personal-, Energie- und Transportkosten Gebührenerhöhungen möglichst vermieden werden. Denn auch die Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg ist in allen Bereichen von den Preissteigerungen der letzten Jahre betroffen und muss diesen Umstand bei der Kalkulation der Gebühren und dem Abschluss der Müllabfuhrverträge berücksichtigen. Beispielsweise sind hier die stark gestiegenen Kosten für Strom, die durch die Erhöhung der Lkw-Maut und den Preisanstieg bei Kraftstoffen gestiegenen Transportkosten sowie die CO2-Bepreisung bei der Müllverbrennung zu nennen. Zudem leistet der Landkreis durch die Reduzierung des Leerungsrhythmus einen aktiven Beitrag zur Einsparung von CO2.

Die Veränderung des Leerungsrhythmus betrifft allein die Restmüllabholung. Alle anderen Leistungen des Landkreises bleiben wie gewohnt erhalten.

Die Abholung des Gelben Wertstoffsackes liegt weiter in Verantwortung der Privatwirtschaft und wird über das „Duale System“ organisiert.

In der digitalen Broschüre findet man die wichtigsten Informationen zur vierwöchentlichen Restmüllabholung sowie Tipps rund um das Thema Abfallentsorgung im Landkreis.

Eine FAQ zur vierwöchentlichen Restmüllabfuhr hilft, Antworten auf die dringendsten Fragen bezüglich der Umstellung auf die vierwöchentliche Restmüllabfuhr zu finden.

Die AbfallApp MIL ist zudem ein nützliches Werkzeug für alle Nutzerinnen und Nutzer eines Smartphones. Sie erinnert an die Abfuhrtermine und informiert über aktuelle Ereignisse und Störungen in der Müllabfuhr beziehungsweise der Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg. Auch können Termine bei den Wertstoffhöfen und Sperrmüllabholungen auf Abruf über die App gebucht werden.

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