Satzung und Gebühren

Satzung und Gebühren

Die Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG) im Landkreis Miltenberg ist seit 2005 eingerichtet. Hier werden für den gesamten Landkreis alle „Mülltonnenwünsche“ bearbeitet, die entsprechenden Abfallgebühren festgesetzt und die Bezahlung der Abfallgebühren überwacht. Die ZAG sichert somit den einheitlichen Vollzug der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu den einzelnen Bestimmungen der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung.

Service-Kontakt

Telefon: 0800 0412412

E-Mail: abfallwirtschaft@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Aufgaben und Dienstleistungen

Abfallgebührenbescheid

Mit dem Abfallgebührenbescheid werden die Gebühren für die Mülltonnen festgesetzt. Der Abfallgebührenbescheid gilt solange, bis ein neuer Bescheid erlassen wird. Die Fälligkeiten für die Zahlung der Müllgebühren sind im Gebührenbescheid angegeben.

Wir empfehlen Ihnen, uns für die Abbuchung der Gebühren eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

An-, Um- und Abmeldung von Abfallbehältern

Mülltonnen und Umleerbehälter müssen schriftlich angemeldet werden. Bitte verwenden Sie die unten verfügbaren Formulare zur Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung Ihrer Mülltonne.

Anmeldung von Zusatzentleerungen und Abrufleerungen

Bei Umleerbehältern (770 bis 5000 Liter) sind zusätzliche Entleerungen zum angemeldeten Abfuhrrhythmus möglich. Zudem können Sie die Entleerung bei flexibel angemeldeten Umleerbehältern beauftragen (Abrufleerung).

Mitteilung von Eigentümerwechseln

Gebührenschuldner für die Abfallgebühren ist der Grundstückseigentümer. Bei Wechsel des Eigentümers bitten wir, uns zu informieren.

Müllgemeinschaften und Pflegefalltonne

Müllgemeinschaften

Der Landkreis Miltenberg kann auf Antrag für unmittelbar benachbarte Anwesen die gemeinsame Benutzung von Abfallbehältnissen zulassen, wenn in einem Anwesen nur eine Person gemeldet ist.

 

Pflegefalltonne

Pflegebedürftige und Behinderte haben oft einen erhöhten Bedarf für die Entsorgung von Restmüll. Der Landkreis Miltenberg unterstützt diesen Personenkreis mit der Pflegefalltonne. Auf Antrag erhalten Betroffene ein zusätzliches Restabfallvolumen von 120 Litern. Nach Genehmigung werden die Mülltonnen am Anwesen entsprechend getauscht oder Sie erhalten eine zusätzliche Restmülltonne. Der Anspruch besteht nur für die Pflege zu Hause, Einrichtungen werden nicht gefördert.

Bürgerservice
Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Adressen
Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg

 

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