Satzung und Gebühren
Die Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG) im Landkreis Miltenberg ist seit 2005 eingerichtet. Hier werden für den gesamten Landkreis alle „Mülltonnenwünsche“ bearbeitet, die entsprechenden Abfallgebühren festgesetzt und die Bezahlung der Abfallgebühren überwacht. Die ZAG sichert somit den einheitlichen Vollzug der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu den einzelnen Bestimmungen der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung.
Service-Kontakt
Telefon: 0800 0412412
E-Mail: abfallwirtschaft@lra-mil.de
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Aufgaben und Dienstleistungen
Abfallgebührenbescheid
Mit dem Abfallgebührenbescheid werden die Gebühren für die Mülltonnen festgesetzt. Der Abfallgebührenbescheid gilt solange, bis ein neuer Bescheid erlassen wird. Die Fälligkeiten für die Zahlung der Müllgebühren sind im Gebührenbescheid angegeben.
Wir empfehlen Ihnen, uns für die Abbuchung der Gebühren eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
An-, Um- und Abmeldung von Abfallbehältern
Mülltonnen und Umleerbehälter müssen schriftlich angemeldet werden. Bitte verwenden Sie die unten verfügbaren Formulare zur Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung Ihrer Mülltonne.
Anmeldung von Zusatzentleerungen und Abrufleerungen
Bei Umleerbehältern (770 bis 5000 Liter) sind zusätzliche Entleerungen zum angemeldeten Abfuhrrhythmus möglich. Zudem können Sie die Entleerung bei flexibel angemeldeten Umleerbehältern beauftragen (Abrufleerung).
Mitteilung von Eigentümerwechseln
Gebührenschuldner für die Abfallgebühren ist der Grundstückseigentümer. Bei Wechsel des Eigentümers bitten wir, uns zu informieren.
Müllgemeinschaften und Pflegefalltonne
Müllgemeinschaften
Der Landkreis Miltenberg kann auf Antrag für unmittelbar benachbarte Anwesen die gemeinsame Benutzung von Abfallbehältnissen zulassen, wenn in einem Anwesen nur eine Person gemeldet ist.
Pflegefalltonne
Pflegebedürftige und Behinderte haben oft einen erhöhten Bedarf für die Entsorgung von Restmüll. Der Landkreis Miltenberg unterstützt diesen Personenkreis mit der Pflegefalltonne. Auf Antrag erhalten Betroffene ein zusätzliches Restabfallvolumen von 120 Litern. Nach Genehmigung werden die Mülltonnen am Anwesen entsprechend getauscht oder Sie erhalten eine zusätzliche Restmülltonne. Der Anspruch besteht nur für die Pflege zu Hause, Einrichtungen werden nicht gefördert.
Formulare
- Abfallwirtschaft - Antrag auf Ermäßigung der Abfallgebühren wegen Eigenkompostierung (1,8 MiB)
- Abfallwirtschaft - Gewerbepflichttonne: Fragebogen für Gewerbeobjekte (708,9 KiB)
- Abfallwirtschaft - Pflegetonne (862,2 KiB)
- Abfallwirtschaft - Einwilligung zur Eintragung eines Zustellvertreters (422,5 KiB)
- Abfallwirtschaft - SEPA Basislastschriftmandat (Abfallgebühren) (674,1 KiB)
- Abfallwirtschaft - An-, Um- und Abmeldung von Abfallbehältern (1,2 MiB)
- Abfallwirtschaft - An-, Um- und Abmeldung von Umleerbehältern (546,0 KiB)
- Abfallwirtschaft - Gemeinsame Benutzung der Behältnisse (Müllgemeinschaft) (467,3 KiB)
- Abfallwirtschaft - Rücknahme des Eigenkompostierantrags (755,9 KiB)
Informationen
- Abfallwirtschaft - Hinweise zur Einführung der Gewerbepflichttonne (208,6 KiB)
- Abfallwirtschaft - Müllgebühren (Infoblatt) (895,1 KiB)
- Abfallwirtschaft - Pflegefalltonne (155,9 KiB)
- Abfallwirtschaft - Anliefergebühren Wertstoffhöfe (Infoblatt) (977,9 KiB)