Thema Organspende: Jede Entscheidung hilft Kranken!

Organspendeausweis

Am Samstag, 3. Juni 2023, ist wieder Tag der Organspende. Er soll aufklären und ein Zeichen für die Wichtigkeit der Entscheidung setzen. Auch das Gesundheitsamt Miltenberg will an diesem Tag informieren: Hierzu werden von 14 bis 17 Uhr zwei Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes in Wörth (Wiesenweg 5, Hof des Jugendtreffs und Eingangsbereich des Kinder- und Jugendcircus Blamage) für Fragen zur Verfügung stehen. Das Gesundheitsamt wird sich zudem am 1. Juli 2023 beim Mainfest in Miltenberg den Fragen stellen und über die Organspende informieren.


Das Thema Organspende ist für viele Menschen unangenehm, denn mit dem Tod beschäftigt man sich nicht gerne. Es ist aber sehr wichtig! Auf der einen Seite befürworten acht von zehn Menschen die Organspende, dokumentiert haben dies aber nicht einmal fünf von zehn Menschen. Der Bedarf an Spenderorganen ist enorm: So warten in Deutschland zurzeit etwa 8.500 Menschen auf ein passendes Spenderorgan. Demgegenüber haben im Jahr 2022 aber nur 869 Menschen eines oder mehrere Organe gespendet (933 im Jahr 2021).

Damit schwerkranken Menschen mit Spenderorganen geholfen werden kann, müssen Organspender ihren Willen klar dokumentieren. Ist die eigene Entscheidung nicht dokumentiert, müssen die Angehörigen darüber verfügen, ob Organe entnommen werden dürfen. Hieraus entsteht für die trauernden Hinterbliebenen oft ein Gewissenskonflikt, denn sie kennen zumeist die Einstellung des Verstorbenen zur Organspende nicht. Um diesen Konflikten aus dem Weg zu gehen, sollten Spenderwillige einen Organspendeausweis ausfüllen und im Geldbeutel mit sich tragen. Die Ausweise kann man kostenlos – etwa bei der Krankenkasse oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – bestellen. Auch in einer Patientenverfügung kann man seine Einstellung zur Organspende dokumentieren.

Im Idealfall kreuzt man nicht nur den Ausweis an, sondern redet auch mit seinen engsten Angehörigen darüber, damit diese im Fall der Fälle schnell handeln können. Im Ausweis kann man im Übrigen nicht nur zustimmen, sondern auch „Nein“ ankreuzen oder bestimmte Organe ausschließen.

Das Alter des Verstorbenen spielt entgegen mancher Vermutungen keine Rolle: Ab 16 Jahren darf man einer Organspende zustimmen, bereits ab 14 Jahren darf man sie ablehnen. Nach oben gibt es allerdings keine Grenze, denn es kommt nicht auf das Alter, sondern vielmehr auf den Zustand des Organs an: So freut sich beispielsweise jemand mit 75 Jahren über eine gespendete 80-jährige Niere. Seine Hornhaut im Auge kann man beispielsweise mit über 90 Jahren noch spenden.

Alle Informationen zum Thema hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet unter www.organspende-info.de zusammengefasst.

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