Staatsstraße 2311; Ausbau der OD Amorbach - Baubeginn nächster Bauabschnitt

Strassensperre

Das Landratsamt Miltenberg macht auf untenstehende Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg aufmerksam:
Am Dienstag, den 11.06.2024 wird auf der St 2309 bzw. Debonstraße der erste und zweite Bauabschnitt vom Kreisverkehrsplatz am Finanzamt bis zur Einmündung Kreisstraße Mil 8 (Beuchener Straße) fertiggestellt. Anschließend werden im nächsten Bauabschnitt die Einmündungen Beuchener Straße und Schlossplatz umgebaut. Die Mitte Juli 2023 in der Ortsdurchfahrt Amorbach begonnene Maßnahme geht somit in die nächste Phase.

Der Ausbau der OD Amorbach erfolgt hierbei in mehreren Bauabschnitten.
In der OD Amorbach werden die Fahrbahn und die Gehwege saniert, eine Lichtsignalanlage – zunächst provisorisch – hergestellt und die Einmündungen Richtung Beuchen und Schloßplatz erneuert. Weiter werden die Wasserleitungen, der Kanal und verschiedene Telekommunikationsleitungen erneuert.
Der Schwerverkehr und der überregionale öffentliche Verkehr wird in der kommenden Bauphase weiterhin großräumig über Schneeberg, Walldürn, Buchen und Mudau umgeleitet.
Die innerörtliche Umleitung für den kommenden Bauabschnitt wird ab dem 11.06.2024 zurückgebaut. Die Lichtsignalanlage auf der B 47 bleibt jedoch bis zum Bauende der Maßnahme bestehen.
Die Ortsdurchfahrt Amorbach wird kurzzeitig für diesen Bauabschnitt ab dem 11.06.2024 bis vrs. Mitte Juli für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Die Einmündungen Beuchener Straße und Schlossplatz sind in der Zeit voll gesperrt.

Ab Mitte Juli 2024 beginnt dann der letzte Bauabschnitt. Die Ortsdurchfahrt wird hierzu ab der Einmündung Beuchener Straße in Richtung Kirchzell voll gesperrt. Die gesamte Maßnahme soll bis zum Ende der Sommerferien abgeschlossen werden. Nähere Informationen zum letzten Bauabschnitt werden rechtzeitig bekannt gegeben. Da die Arbeiten stark witterungsabhängig sind, kann es kurzfristig zu Verzögerungen im Bauablauf kommen.

Wir bitten um das Verständnis der Verkehrsteilnehmer für die entstehenden Verkehrsbehinderungen.

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