Serie der kommunalen Abfallwirtschaft, Teil 1: Welche Abfälle gehören in die Restmülltonne?
Im ersten Teil einer fünfteiligen Serie über wichtige Aspekte der Entsorgung informiert die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg über die richtige Befüllung der Restmülltonne.
Damit Recycling und Verwertung funktionieren, kommt es auf die richtige Befüllung an. In die Restmülltonne kommen Abfälle, die nicht wiederverwertbar sind und beseitigt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Windeln, Hygienepapiere, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Ruß, Ofenasche, Scherben, Gummi, Schaumgummi, Tapeten, Teppichbodenreste, Malerfolien, Putzlappen, Handtaschen, Schirme und Gürtel. Laut aktueller Abfallanalyse sind rund 30 Prozent des Restmülls im Landkreis Miltenberg organischen Ursprungs – etwa Speisereste und Küchenabfälle. Diese müssen über die Biotonne oder den eigenen Komposter im Garten entsorgt werden. Pflegende Angehörige können kostenfrei zusätzliches Restmüllvolumen (in der Regel eine zusätzliche 60-Liter-Pflegetonne) zu erhalten. Ebenso unterstützen Landkreis und Kommunen des Landkreises seit 2009 Familien mit Kleinkindern bei der Entsorgung der Windelabfälle durch die kostenlose Bereitstellung von Windelsäcken.
Durch konsequentes Trennen, muss weniger Abfall verbrannt werden und es entsteht weniger CO2. Somit kann jeder einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.