Seniorenpolitisches Gesamtkonzept wird fortgeschrieben
Einstimmig hat sich der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am Dienstag, 22. Oktober, für die Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts (SPGK) ausgesprochen. Bis Ende Juni 2025, wie von der CSU-Fraktion beantragt, ist dies aber nicht möglich, da umfangreiche Vorarbeiten notwendig sind.
Das erste SPGK war erstmals 2010 auf den Weg gebracht worden, blickte Pascal Nowak (Sozialamt) zurück. Es habe 66 Handlungsempfehlungen enthalten, darüber hinaus eine Pflegebedarfsplanung bis ins Jahr 2019. Die Fortschreibung des Gesamtkonzepts war 2017 begonnen worden, beschlossen worden sei sie 2019. Darin enthalten: 72 Handlungsempfehlungen und eine Pflegebedarfsplanung bis 2037. Nowak hielt es für sinnvoll, das Konzept fortzuschreiben – allerdings nicht häufiger als alle acht Jahre. Aus den Erfahrungen der ersten Fortschreibung müsse man sagen, dass die zweite Fortschreibung realistischerweise nicht bis 2025 möglich sei. So habe die erste Fortschreibung von der Vorbereitung und der Ausschreibung bis zur Veröffentlichung zwei Jahre benötigt. Wenn man 2025 mit der zweiten Evaluation beginne, müsse man damit rechnen, das Konzept 2027 fertigzustellen. Für die Arbeiten gebe es vier große Anbieter auf dem Markt, erste Angebote habe man bekommen. Wie sich die Kosten entwickeln, könne er nicht sagen, aber das SPGK 2019 habe 70.000 Euro gekostet. Für die CSU-Fraktion sprach der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dietmar Fieger von einem „schlüssigen Sachvortrag“ und hieß das Vorgehen für gut. Dem schloss sich das Gremium an.
Über die Förderung von Seniorenveranstaltungen berichtete Christina Jung (Fachstelle Altenhilfeplanung und allgemeine Seniorenarbeit). Die Förderung von Seniorenveranstaltungen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Richtlinien hierfür gibt es seit 1970, sie wurden seitdem mehrfach überarbeitet. Die Anträge können nicht nur in Papierform, sondern mittlerweile auch online gestellt werden, sagte Jung. Die Corona-Pandemie habe einen Einbruch der Veranstaltungen mit sich gebracht. Waren es im Durchschnitt der Jahre von 2008 bis 2019 durchschnittlich 35 geförderte Veranstaltungen im Jahr, lägen die aktuellen Zahlen trotz eines Anstiegs nach Corona mit rund 14 pro Jahr immer noch unter Vor-Corona-Niveau. Die Gemeinden und Seniorenvertretungen seien über die Förderungen informiert, sagte sie auf Nachfrage aus dem Gremium. Es gebe jeweils einen Zuschuss von 50 Euro, maximal 300 Euro pro Veranstaltung – je nach Umfang und besonderen Aspekten. Jährlich brauche es aber Gesamtkosten von 50 Euro je Förderung. Im Jahr 2023 seien dafür 3.436 Euro ausgegeben worden, vor Corona waren es schon einmal fast 7.000 Euro. Alles Wissenswerte sei unter https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/senioren.html im Internet hinterlegt, so Jung.
Einen umfangreichen Bericht über die Leistungen der sozialen Daseinsvorsorge, die die Caritas im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung des Landkreises erbringt, legte Caritas-Kreisgeschäftsführer Heinrich Almritter vor. Dabei ging er auf die Familienstützpunkte in Miltenberg und Erlenbach, das Unterstützungsangebot für Familien ohne soziales Umfeld, „Zeit für Familien“, und die Wohnungsbörse „FAIRMieten“ ein, die Vermieter und Mieter zusammenbringt, die sozialen Wohnraum benötigen. Das Angebot steht allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen Status offen. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt sei die Vermittlung schwierig, verwies Almritter auf 34 vermittelte Wohnungen im Jahr 2023 – im ersten Jahr der Börse waren es 115. Zurzeit seien 576 Suchende registriert. Neben den Integrationslotsen nannte er die Sprachvermittler, die im Jahr 2023 1399 Anfragen hatten und die über 40 Sprachen abdecken. Eingesetzt würden die Vermittler etwa in Behörden, bei Ärzten und in Krankenhäusern. Weiter nannte er die Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit sexualisierter Gewalterfahrung „Lichtblick“ und die Erziehungsberatung. Wer mehr wissen will, geht auf die Internetseite https://caritas-mil.de/.
Einstimmig hat das Gremium die Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung – ebenfalls in Händen der Caritas – für das Jahr 2025 auf 17,5 Prozent der Gesamtpersonal- und Sachkosten festgelegt, maximal aber 84.500 Euro. Die Caritas trägt dabei einen Eigenanteil gemäß der Beratungs- und Integrationsrichtlinie. Dabei geht der Ausschuss davon aus, dass die vom Freistaat geförderten 4,36 Vollzeitkräfte durchgehend besetzt werden können. Sozialamtsleiter Peter Henn-Mücke legte dar, dass die Flüchtlingszahlen seit mehreren Jahren stetig gestiegen sind. War ein Berater im Jahr 2016 rechnerisch für 236 Klientinnen und Klienten zuständig, liege die Zahl aktuell bei 1.030. Daran sehe man, wie wichtig die Beratung sei, ergänzte Almritter und berichtete aus dem Alltag. Der Freistaat trägt im Übrigen 63 Prozent der Beratungskosten, Landkreis und Caritas den Rest.