Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis 4. März 2026 verlängert

Haupteingang Landratsamt
Foto: Winfried Zang

Die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2026 fort.  
Das hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung — UkraineAufenthFGV).

Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen. Außerdem sind keine Vorsprachen bei der Ausländerbehörde Miltenberg notwendig.

Damit gelten auch alle Auflagen und Nebenbestimmungen wie Wohnsitzauflagen und Arbeitserlaubnisse entsprechend weiter. Nur in Sonderfällen ist weiterhin eine Vorsprache in der Ausländerbehörde notwendig, beispielsweise bei Auslandsreisen außerhalb der Europäischen Union.

Zurück zur Newsübersicht

Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close