Reparatur
Foto: andrea piacquadi @ Pixabay

Im Sinne der Nachhaltigkeit hat der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 unter dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen“ im Landkreis Miltenberg einen Reparaturbonus für die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten eingeführt. Die kommunale Abfallwirtschaft des Landratsamts teilt nun mit, dass auch in diesem Jahr für diese freiwillige Leistung des Kreises 4.000 Euro zur Verfügung stehen. Hinzu kommen Fördermittel für Reparaturen in Repaircafés.

Beantragen können den Reparaturbonus Privatpersonen mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg für die Reparatur von Elektrogeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden – und zwar maximal einmal pro Quartal. Die Reparatur muss durch Fachbetriebe erfolgen. Reparaturen von Elektrogeräten der gleichen Art werden innerhalb von zwölf Monaten nur einmal bezuschusst. Förderfähig sind Mindestrechnungssummen von 50 Euro. Ausgenommen von der Förderung sind Serviceleistungen wie Reinigungen, Software-Updates, Wartungen oder Kostenvoranschläge. Der Reparaturbonus wird gewährt, solange die bereitgestellten Fördermittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Reparaturbonus besteht nicht.

Der Reparaturbonus kann beim Landratsamt Miltenberg, Kommunale Abfallwirtschaft, beantragt werden, am einfachsten online unter https://formulare.landkreis-miltenberg.de/formcycle/form/provide/1564/ Die Rechnung eines Fachbetriebes ist als Nachweis für die Reparatur beizufügen. Anerkannt werden die im aktuellen Kalenderjahr vorgenommenen Reparaturen, also Reparaturen ab dem 1. Januar 2025.

Alle weiteren Informationen zum Reparaturbonus sind im Internet unter www.landkreis-miltenberg.de/themen/abfall/reparaturbonus.html einzusehen, Fragen werden aber auch unter den Telefonnummern 09371-384 und -380 beantwortet.

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