Kulturhaushalt wird um 110.000 Euro abgespeckt

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Foto: Winfried Zang

Einstimmig haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales dafür ausgesprochen, den Kulturhaushalt für das Jahr 2025 um ein Drittel – also von 330.000 auf 220.000 Euro – abzuspecken. Damit wird einem Beschluss des Kreisausschusses aus dem Jahr 2023 Rechnung getragen, die reinen Veranstaltungskosten um ein Drittel zu reduzieren.

Aufgrund damals bereits beschlossener Planungen konnte der Auftrag nicht mehr für 2024 haushaltswirksam werden, nur 16.050 Euro konnten eingespart werden. Nun wurde ein Workshop unter Moderation von Kreisbaumeister Andreas Wosnik abgehalten mit dem Ziel, Einsparpotenziale im Kulturhaushalt zu identifizieren. Darin setzten sich die Teilnehmenden aller Fraktionen inhaltlich mit dem Bereich Kultur auseinander; sie klärten die Frage, was als Aufgabe der Kultur für den Landkreis zu sehen ist. So wurden Kriterien und Unterkriterien entwickelt, gewichtet und mit Punkten versehen. Diese Kriterien sollen
künftig der Verwaltung dienen, Veranstaltungen zu beurteilen und herauszufiltern, welche Formate die gewünschten Ziele und Inhalte erfüllen. So wurden die Bereiche Kulturwochen, Kunstnetz und sonstige Kulturarbeit bewertet mit dem Ergebnis, das Budget für die Kulturwochen auf 77.407 Euro festzulegen, das für das Kunstnetz auf 71.975 Euro und für sonstige Kulturarbeit auf 70.617 Euro. Am Ende war sich das Gremium einig, dass man trotz der Kürzungen immer noch ein gutes Kulturangebot bietet und empfahl dem Kreistag, das Budget in den Kreishaushalt 2025 zu integrieren. Zum Budget von 220.000 Euro kommen noch die Kosten für die Restabwicklung des Projekts Tanz-Landkreis.

Nach längerer Diskussion hat die CSU in Person des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dietmar Fieger ihren Antrag zurückgezogen, den Internationalen Chorwettbewerb im Jahr 2026 stattfinden zu lassen und hierfür personelle Ressourcen bereitzustellen. Begründet wurde dies unter anderem mit der Feststellung, dass der Chorwettbewerb ein „Leuchtturmprojekt“ gewesen sei und auch der Maintal-Sängerbund die Fortsetzung wünsche. Landrat Jens Marco Scherf betonte, dass der besondere Charakter des Wettbewerbs aus der privaten Unterbringung der internationalen Gäste und den sich daraus ergebenden persönlichen Begegnungen entstanden sei; genau hierfür fehle die Bereitschaft, berichtete Scherf von den vergeblichen Bemühungen der vergangenen zwölf Monate. Nachdem allerdings klar wurde, dass nach den Ergebnissen des Workshops das Geld für den Wettbewerb fehlt – es geht um mindestens 20.000 Euro –, wurde der Antrag zurückgezogen. Das bietet laut der CSU die Chance, seitens der
Fraktion mit dem Maintal-Sängerbund zu reden, ob dieser die Organisation des Chorwettbewerbs übernehmen und/oder finanzielle Mittel aktivieren würde. Deutlich wurde aber aus einigen Wortmeldungen, dass der Sängerbund mit der Organisation vermutlich überfordert sein werde und der Landkreis dies tun müsse.

Aufgeschlossen zeigte sich der Ausschuss für eine Idee der Staatlichen Berufsschule, am Standort Miltenberg eine Staatliche Fachschule für Umwelttechnik und regenerative Energien einzurichten. Schulleiter Alexander Eckert bezeichnete den Beruf des Umwelttechnikers als zukunftsträchtiges Berufsfeld. Abgeschlossen werde die zweijährige Schulzeit mit dem Titel „Staatlich geprüfter Techniker/staatlich geprüfte Technikerin für Umwelttechnik und regenerative Energien – Bachelor Professional in Technik“. Schwerpunkte der Ausbildung sind Verfahrenstechnik, Umweltanalytik, regenerative Energiesysteme, Projektmanagement, Führung von Mitarbeitern, Arbeiten im Team, Orientierung an Kundenbedürfnissen sowie effektive und kostenbewusste Gestaltung von betrieblichen Prozessen. Voraussetzung für den Zugang sind ein staatlich anerkannter Abschluss einer Berufsausbildung mit mindestens zwei Jahren Regelausbildungsdauer im technischen Bereich (etwa Metall- und Elektrotechnik, Bau oder Chemie), ein erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr sowie die individuelle Prüfung der Voraussetzungen. Der Besuch der Schule ist kostenfrei, lediglich eine Medienpauschale ist zu tragen. Die Studieninhalte werden Eckert zufolge an der Berufsschule in Miltenberg und Obernburg sowie an der Fachoberschule/Berufsoberschule in Obernburg vermittelt, als Kooperationspartner kommen die Gymnasien in Erlenbach und Miltenberg in Frage, die sich bereit erklärt haben, ihre Chemielabore zur Verfügung zu stellen. Es gebe kein vergleichbares Angebot
im Regierungsbezirk Unterfranken und angrenzenden Regionen, sagte Eckert, die moderne Ausstattung der Berufsschule Miltenberg könne mitgenutzt werden.

Befragungen von 252 Befragung von Schülerinnen und Schülern in Abschlussklassen relevanter gewerblich-technischer Ausbildungsberufe an unterfränkischen Berufsschulen sowie von Unternehmen, Behörden, Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer hätten positive Resonanz gehabt, freute sich Eckert. Das Kultusministeriums habe sich ebenfalls positiv geäußert und mitgeteilt, dass anfangs auch weniger als die mindestens 16 geforderten Schülerinnen und Schüler pro Klasse toleriert würden. Die Personalkosten würden vom Freistaat getragen, der Investitions- und Sachaufwand für den Landkreis hielten sich in Grenzen. In mehreren Redebeiträgen befanden Kreistagsmitglieder die Idee einer Fachschule als gut. Das Gremium empfahl dem Kreistag einstimmig, aufgrund des von der Berufsschule vorgelegten Konzepts die Sachaufwandsträgerschaft für eine solche Schule zu übernehmen.

Mit Interesse nahm das Gremium den Vortrag von Virginia Wagner, zuständig für die Akquise und Koordination ehrenamtlicher Vormundschaften, zur Kenntnis. Ehrenamtliche Vormünder sind gefragt, wenn Eltern sterben, ihrer elterlichen Vorsorge nicht nachkommen oder sie ihre Kinder ohne Begleitung auf die Flucht schicken. Immer dann bestellt das Familiengericht einen Vormund, der die elterliche Sorge hat und Entscheidungen für das Kind trifft – etwa in Sachen Erziehung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge und Aufenthaltsbestimmung. Nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sollen dies künftig Ehrenamtliche übernehmen. Wenn Geeignete gefunden werden, haben diese Vorrang vor Berufsvormündern. Es sei Aufgabe des Jugendamts, dem Familiengericht geeignete Personen vorzuschlagen, sagte Wagner. Wer eine solche Aufgabe übernimmt, wird vom Jugendamt beraten und unterstützt. Zurzeit gebe es 78 Mündel, der größte Teil davon unbegleitete minderjährige Ausländer. Sieben Ehrenamtliche würden zurzeit ausgebildet, sechs weitere hätten sich nach einem Zeitungsartikel gemeldet, erklärte sie. Dennoch brauche man weitere Interessierte, denn es sei ihr Ziel, einen Pool zu bilden, um alle Fälle besetzen zu können. Wagner würde sich daher über Bewerbungen freuen. Sie ist in der Obernburger Dienststelle des Landratsamts zu erreichen: Telefonisch unter 09371/501-250, per E-Mail unter virginia.wagner@lra-mil.de.

Einstimmig sagte der Ausschuss Ja zur Erarbeitung von Förderrichtlinien zur Gewinnung von künftigen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern. Mit bis zu 6.000 Euro – vorbehaltlich von Haushaltsmitteln – sollen die Kosten für die durch gesetzliche Veränderungen zusätzlich notwendig werdende Qualifizierung im Rahmen des Zulassungsverfahrens von neuen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern ausgeglichen
werden. Das soll gemeinsam mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg umgesetzt werden. Hintergrund: Seit Januar 2023 müssen vom Betreuungsgericht bestellte Berufsbetreuende einen Sachkundenachweis vorlegen. Je nach Vorbildung müssen verschiedene Qualifizierungsmodule durchlaufen werden. Je nach Anzahl der nötigen Module können dafür Kosten bis zu 6.000 Euro entstehen. In nächster Zukunft werden laut Sozialamtsleiter Peter Henn-Mücke einige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ihre selbstständige Tätigkeit aus Alters- oder auch sonstigen Gründen aufgeben. Aufgrund der
notwendigen Qualifizierung mit den genannten Kosten gelinge es kaum noch, neue Personen zu gewinnen. Lediglich Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Volljuristen müssten keinen weiteren Sachkundenachweis vorlegen, so der Sozialamtsleiter. Da diese Berufsgruppen auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt sind, wolle niemand das Wagnis der selbstständigen Betreuertätigkeit eingehen. Erschwerend komme hinzu, dass die Vergütungen nicht sehr lukrativ seien. Henn-Mücke empfahl, dem Vorgehen des Landkreises Schweinfurt zu folgen und die Qualifizierung finanziell zu fördern. Sollten keine neuen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer gefunden werden können, stehe laut Henn-Mücke nämlich zu befürchten, dass die Landkreise mit Behördenbetreuungen beauftragt würden – ohne dafür vergütet zu werden. Daher sei die Förderung der tatsächlich nötigen Qualifizierungskosten deutlich günstiger als Personalkosten für notwendig werdende Behördenbetreuungen.

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