Kein Tempo 30 mehr aus Lärmschutzgründen in Leidersbach
Das Landratsamt Miltenberg hebt die erst im Juli 2022 erlassene Anordnung zur Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Ortsdurchfahrt Leidersbach, der Kreisstraße MIL 11, auf. Im Bereich der Einmündung Marienplatz bis zur Einmündung Waldweg bleibt es allerdings auf einem Abschnitt von gut einem Kilometer Länge bei Tempo 30. In diesem Streckenabschnitt hat das Staatliche Bauamt die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit aufgrund von Fahrbahnschäden angeordnet. Die Straßenmeisterei Mainaschaff wird die Beschilderung bereits am kommenden Dienstag, 13. Juni, entsprechend anpassen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war im Bereich der Ebersbacher Straße 14 (Abschnitt 140, Station 1,295) bis zur Hauptstraße 210 (Abschnitt 140, Station 4,340) zu Tages- und Nachtzeiten auf 30 Stundenkilometer beschränkt worden. Hintergrund der Anordnung vom 21. Juli 2022 war der gesetzlich definierte Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm auf Grundlage des Paragrafen 45, Absatz 1, Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung. Die Richtwerte aufgrund der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm waren nach einer Lärmberechnung des Staatlichen Bauamtes unter Zugrundelegung der Verkehrszahlen aus dem Jahr 2015 in großen Teilen des genannten Streckenabschnitts überschritten.
Da mittlerweile neue Verkehrszahlen vorliegen, hatten Gemeinde Leidersbach, Landratsamt Miltenberg und Staatliches Bauamt vereinbart, die Lärmbelastung neu zu berechnen. Diese Vereinbarung war das Ergebnis eines Runden Tischs unter Vorsitz von Landrat Jens Marco Scherf und Bürgermeister Michael Schüßler mit den Fraktionsvorsitzenden des Leidersbacher Gemeinderats. Nach einer erneuten Lärmberechnung unter Anwendung der neuen Verkehrszahlen wurde nun keine Überschreitung der Lärmgrenzwerte mehr festgestellt. Weiter wurde festgestellt, dass es bei der Ermittlung der Verkehrszahlen aus dem Jahr 2015, insbesondere im Bereich Schwerverkehr, zu einer aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbaren Spitzenbelastung gekommen war.
Der von Fahrbahnschäden betroffene Streckenabschnitt der Hauptstraße zwischen der Einmündung Marienplatz und der Kreuzung Hauptstraße/Waldweg/Geheimrat-Fries-Straße soll in einer größeren Erhaltungsmaßnahme ertüchtigt werden. Die Umsetzung dieser Bauarbeiten soll mittelfristig im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme von Gemeinde Leidersbach (federführend) in Kooperation mit dem Landkreis erfolgen. Bis zur Erledigung der Baumaßnahme wird die Anordnung des Staatlichen Bauamtes für Tempo 30 gelten.