Jahresabschluss der Rohe’schen Stiftung festgestellt

Foto: Winfried Zang

Einstimmig hat der Kreisausschuss am Dienstag, 7. Mai, den Jahresabschluss 2022 der Joseph-Anton-Rohe’schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt festgestellt.

Laut Rechnungsprüferin Ilona Hörnig war der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft worden. Festzustellen sei, dass weder Haushaltssatzung noch Wirtschaftsplan aufgrund der verspäteten amtlichen Bekanntmachung Rechtskraft erlangt hätten. Es sei dennoch so geprüft worden, als wenn der Wirtschaftsplan rechtskräftig geworden wäre, so Hörnig. Besonderheiten oder Unregelmäßigkeiten seien nicht aufgefallen, Buchführung und Rechnungsabschluss entsprachen den Vorschriften. Mit dem Ja zum Jahresabschluss wurde auch die aktualisierte Anlage zur Stiftungssatzung beschlossen. Diese betrifft lediglich den Erlös aus dem Verkauf von Grundstücken, der zum Umbau des Gebäudes notwendig war. Der Jahresabschluss wird in der Gewinn- und Verlustrechnung mit 105.191 Euro beziffert, bei Aktiva und Passiva jeweils mit 8.861.523 Euro. Der Ausschuss erteilte auch einstimmig die Entlastung für den Jahresabschluss.

Einstimmig hat sich der Ausschuss mit dem Planentwurf des Teilregionalplans „Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar einverstanden gezeigt. Der Landkreis Miltenberg war dazu laut Raumordnungsgesetz anzuhören. Zuvor hatte Christiane Weber (Sachgebiet Bauleitplanung) dargestellt, dass die in Frage kommenden Flächen in ausreichender Entfernung zur bayerischen Landkreisgrenze liegen, sodass nicht mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist.

Ebenfalls einstimmig wurden die Pläne des Verbandes Region Rhein-Neckar zur Fortschreibung des Teilregionalplans „Windenergie“ zur Kenntnis genommen. Die Planungsabsichten der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg sowie die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain seien zu berücksichtigen, heißt es im Beschluss, ebenso naturschutz- und immissionsschutzrechtliche Vorgaben. Der Landkreis Miltenberg ist im Bereich der Gemarkungsgrenzen Schneeberg und Riedern betroffen. Ein Vorranggebiet ist etwa 1,3 Kilometer von Guggenberg entfernt, ein anderes 1,8 Kilometer von Beuchen und 2,8 Kilometer von Preunschen. Bei zwei direkt an der Landkreisgrenze ausgewiesenen Flächen wäre es möglich, dass sich die Rotoren der Anlagen auf bayerischer Gemarkung bewegen. Das sieht die Landkreisverwaltung zwar kritisch, aber da auch der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain sogenannte „Rotor-außerhalb-Flächen“ plant, erschien es der Verwaltung nicht sinnvoll, die kritische Betrachtung des Landratsamts aufrecht zu erhalten.

Einstimmig beauftragte der Ausschuss die Landkreisverwaltung, die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für Verwaltungsgerichte für die Oktobersitzung des Kreistags vorzubereiten. Bei insgesamt 16 Wahlvorschlägen wären 14 Vorschläge nach dem Saint-Lague/Schapers-Verfahren entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen problemlos zu besetzen, für zwei verbliebene Wahlvorschläge müssten die drei Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Neue Mitte und SPD untereinander losen – es sei denn, eine Fraktion würde verzichten. Die Fraktionen sollen dies bis 15. September klären und ihre Wahlvorschläge der Verwaltung melden.

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