Infektionsschutzbelehrung ab sofort online möglich
Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass ab sofort eine Online-Belehrung für im Landkreis Miltenberg wohnende Bürgerinnen und Bürger möglich ist, die offene und unverpackte Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder diese in Verkehr bringen möchten.
Dieser Personenkreis benötigt gemäß Infektionsschutzgesetz eine Belehrung nach Paragraph 43 durch das zuständige Gesundheitsamt. Diese jetzt digital mögliche Belehrung kann zeit- und ortsunabhängig in Deutsch sowie in sechs weiteren Sprachen absolviert werden.
Die Online-Dienstleistung und weitere Informationen stehen auf der Homepage des Landratsamts unter Landkreis Miltenberg - Gesundheitsamt > Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (landkreis-miltenberg.de) zur Verfügung.