Große Nachfrage nach Reparaturbonus

Reparaturbonus für Elektrogeräte

Laut einer Mitteilung der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg hat sich der zum 1. Oktober 2022 eingeführte Reparaturbonus für Elektrogeräte als voller Erfolg erwiesen: Der Fördertopf von 4.000 Euro pro Jahr dürfte für das laufende Jahr bald aufgebraucht sein.

Den Reparaturbonus können Privatpersonen mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg für die Reparatur von Elektrogeräten beantragen, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Serviceleistungen wie Reinigungen, Software-Updates, Wartungen oder Kostenvoranschläge werden nicht gefördert.

Der Reparaturbonus wird gestaffelt gewährt, je nach Höhe der Reparaturrechnung:

  • 20 Euro bei einer Reparaturrechnung bis 150 Euro
  • 40 Euro bei einer Reparaturrechnung höher als 150 Euro

wobei der Zuschuss maximal 25 Prozent der Rechnungssumme beträgt. Förderfähig sind Mindestrechnungssummen ab 50 Euro.
Gewährt wird der Reparaturbonus, solange die bereitgestellten Fördermittel zur Verfügung stehen – 4.000 Euro pro Jahr für Anträge von Privatpersonen. Ein Rechtsanspruch auf Zahlung des Reparaturbonus besteht nicht.

Der Reparaturbonus wurde bereits mit Einführung im Jahr 2022 sehr gut angenommen.

Im Jahr 2023 wurden bis 31. Mai bereits 119 Anträge von Privatpersonen genehmigt und 3.435 Euro ausbezahlt. Das bedeutet, dass der Fördertopf von 4.000 Euro bald aufgebraucht sein wird. Die Bonuszahlung für Elektrogerätereparaturen wird dann erst wieder für Reparaturen im Jahr 2024 möglich sein.

Die Kommunale Abfallwirtschaft freut sich über den Erfolg des Reparaturbonus und den Beitrag der Bürger*innen im Landkreis zur Abfallvermeidung unter dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen“.
Fragen zum Reparaturbonus und zur Abfallentsorgung beantwortet das Team der Kommunalen Abfallwirtschaft per E-Mail unter abfallwirtschaft@lra-mil.de.

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