Frist für die Fahrtkostenrückerstattung läuft ab

Foto: Winfried Zang

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten auf dem Schulweg des Schuljahres 2022/2023 bis spätestens 31.Oktober 2023 eingereicht werden müssen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Dieser Termin gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/23 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 bzw. die Berufsschule besucht haben und deren Fahrtkosten 490 Euro pro Schuljahr übersteigen.

Der Eigenanteil entfällt für Familien, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Die Erstattung kann nur gegen Vorlage der Originalfahrkarten oder geeigneter Zahlnachweise erfolgen.

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