Finanzierung von Naturschutzprojekten im Freistaat Bayern

Die bayerische Regierung hat im November 2024 eine Erhöhung der haushaltsgesetzlichen Sperre von 10% auf 15% sowie eine höhere globale Minderausgabe beschlossen. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf Naturschutzprojekte im Freistaat Bayern.

Aufgrund der hohen Anzahl bereits genehmigter Projekte, die fast die Rekordfördersumme des Vorjahres erreichen, muss die Förderung noch nicht bewilligter Projekte vorübergehend auf wenige Ausnahmen beschränkt werden, dies betrifft auch Projekte nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR).

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird über den Fortgang der Förderung für einzelne neue Vorhaben im Mai 2025 entschieden. Die Finanzierung von bereits bewilligten Vorhaben, die Förderung der Naturparkranger sowie die Verwaltungskostenpauschalen für
Landschaftspflegeverbände und Naturparke ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen.

Das Landratsamt Miltenberg weist außerdem darauf hin, dass im Jahr 2025 nur unbedingt notwendige und prioritäre Kleinstmaßnahmen gemeldet werden können. Ob und in welchem Umfang diese Kleinstmaßnahmen gefördert werden können, ist derzeit noch
ungewiss.

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