Ehrenamtliche sollen Vormundschaften übernehmen
Rechtliche Änderungen im Sozialgesetzbuch VIII und im Bürgerlichen Gesetzbuch haben dazu geführt, dass nun ehrenamtlichen Vormundschaften der Vorrang vor anderen Formen der Vormundschaft eingeräumt wird. Im Landratsamt Miltenberg kümmert sich Virginia Wagner darum, geeignete Ehrenamtliche für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu finden.
Bislang war es gesetzlich so geregelt, dass Vormundschaften und Pflegschaften von Amtsvormündern geführt werden – also Mitarbeitenden des Jugendamts. Auf den Landkreis Miltenberg bezogen heißt das, dass sich zwei Personen um jeweils bis zu 50 Mündel kümmern.
Der Personenkreis, um den es geht, sind beispielsweise Minderjährige, deren Eltern verstorben sind, deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder Kinder und Jugendliche, die tragische Erfahrungen machen mussten. Ihnen sollen künftig Ehrenamtliche als direkte Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen zur Seite stehen. Die Vormünder begleiten die jungen Menschen dann auf ihrem Weg in Richtung Erwachsensein. Eine Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit eines Mündels.
Virginia Wagner (Koordinationsstelle Vormundschaft) will Ehrenamtliche für diese Aufgabe gewinnen und einen Pool von Ehrenamtlichen schaffen. Dabei soll sich ein ehrenamtlich Tätiger jeweils um ein Kind oder einen Jugendlichen kümmern. Der Aufwand hierfür ist unterschiedlich hoch – je nachdem, in welchen Verhältnissen ein Kind lebt und welche Bedarfe es hat. Mindestens aber soll ein Gespräch pro Kind und Monat stattfinden – gerne auch mehr.
Ein Vormund vertritt die persönlichen und rechtlichen Interessen eines jungen Menschen – etwa was die Gesundheit oder die Finanzen betrifft, nicht aber die Erziehung: Die bleibt weiterhin Aufgabe der Pflegeeltern oder der Pflegeeinrichtung. Die vom Familiengericht bestellten ehrenamtlichen Vormünder halten während ihrer Tätigkeit auch Kontakt mit dem Jugendamt, dem Familiengericht, Behörden, Einrichtungen und Wohngruppen sowie Bildungseinrichtungen wie der Schule. Entschädigt werden die Ehrenamtlichen mit einer Aufwandspauschale, Mehraufwand kann gegebenenfalls abgerechnet werden.
Besonders geeignet ist die Übernahme einer Vormundschaft etwa für nahestehende Verwandte von Kindern, gegebenenfalls Pflegeeltern aber auch für alle Ehrenamtlichen, die bereit sind, Verantwortung für ein Kind oder einen Jugendlichen zu übernehmen. Die dabei entstehenden Beziehungen können viele Jahre lang andauern und eine zwischenmenschlich freundschaftliche Beziehung zur Folge haben. Sie können aber auch abgebrochen werden, wenn es sinnvoll erscheint.
Interessierte, die sich bei Virginia Wagner melden, werden von ihr ausführlich beraten und mit einer Schulung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Wichtig ist Wagner, dass gegenseitige Erwartungen und Aufgaben miteinander abgestimmt werden und ein realistisches Bild einer Vormundschaft entsteht. Nicht zuletzt muss auch das Kind den neuen Vormund wollen, denn zwischen beiden soll sich ein langes, vertrauensvolles Verhältnis bilden. Empathie, Sensibilität und Freude im Umgang mit Kindern und Jugendlichen gehören zum Anforderungsprofil eines Vormunds, auch sollte er genügend Zeit für den Aufbau einer Beziehung zu seinem Mündel und der Vertretung seiner Interessen mitbringen.
Für den Landkreis Miltenberg ist der Einsatz von ehrenamtlichen Vormündern komplettes Neuland. Virginia Wagner muss daher einen Bereich neu aufbauen, Strukturen schaffen und Netzwerke knüpfen. Das hat sie seit Anfang des Jahres erfolgreich getan, so dass ihr Hauptaufgabenmerk nun darauf liegt, geeignete Ehrenamtliche zu finden.
Man erreicht Virginia Wagner in der Koordinationsstelle Vormundschaft in der Obernburger Dienststelle des Landratsamtes, Römerstraße 18 – 24, Telefon: 09371 501-250, E-Mail: virginia.wagner@lra-mil.de.