Denkmalschutz-Immobilien: Bei Veränderungen rechtzeitig im Landratsamt melden

Foto: Winfried Zang

Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer von unter Denkmalschutz stehenden Immobilien bei geplanten Veränderungen an diesen Immobilien rechtzeitig bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Miltenberg oder der zuständigen Kommune melden müssen.

Sie können Auskunft geben, ob für die geplante Maßnahme eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz erforderlich ist. Ist eine Erlaubnis nötig, muss hierfür rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahme ein entsprechender Antrag mit aussagekräftigen Unterlagen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht werden. Sind die Unterlagen vollständig und genehmigungsfähig, wird unter Beteiligung der zuständigen Gemeinde und der Denkmalfachbehörden in der Regel innerhalb von drei Monaten eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt.

Der Bayerische Denkmalatlas bietet unter https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/ eine Orientierung, ob für eine Immobilie Denkmalschutz besteht.

Weitere Informationen zum Denkmalschutz, zu den Rechtsvorschriften und zu Formularen gibt es auf der Homepage des Landratsamts Miltenberg unter www.landkreis-miltenberg.de/Wirtschaft,Bauen-Verkehr/Bauen-Planen/Denkmalschutz.aspx

Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Silvia Pirrone, Telefon: 09371/501-365,
E-Mail: denkmalschutz@lra-mil.de.

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