Brut- und Setzzeit: Rücksicht nehmen auf die Tierwelt

Rehkitz i Gras
Um Rehkitze zu schützen, sollten Hundehalter ihre Tiere im Frühsommer und Sommer nicht frei in Wald und Flur laufen lassen. Foto: Pixabay

Angesichts der kommenden Brut- und Setzzeit in der Natur weist das Landratsamt Miltenberg auf einige wichtige Aspekte hin, die Menschen in der Natur beachten sollten.

Immer mehr Menschen sind „auf den Hund gekommen“ und halten sich einen Vierbeiner. Naturgemäß brauchen Hunde Auslauf, sie möchten sich bewegen und die Umgebung erkunden. Je nach Rasse ist die Veranlagung, anderen Tieren nachzustellen, unterschiedlich stark ausgeprägt. Jagen ist für Hunde aber die natürlichste Sache der Welt, deshalb stellen Hunde unterschiedliche Gefahren für andere Tiere dar.

Wild ist in der Regel dämmerungsaktiv, vor allem in den Morgen- und Abendstunden fressen die Tiere. Das ist auch die Zeit der Jagdausübung, die in der Regel von Mai bis Dezember stattfindet. Im Frühling und im Frühsommer werden die meisten Jungtiere geboren. Das ist die Zeit, in der die Kinderstube des Wildes ungestört sein sollte. Jungtiere wie Rehkitze, Junghasen oder Fasanenküken sitzen oft in hohen Wiesen, deshalb die Bitte: Bälle und andere Dinge für den Hund sollten nicht in Bereiche geworfen werden, in denen Jungtiere in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.

Begegnungen mit Wildschweinen können für Mensch und Hund ebenfalls gefährlich werden. Sich einer Bache mit Frischlingen zu nähern, ist nicht empfehlenswert, auch für den Hund kann das böse Folgen haben. Die Bache verteidigt ihre Jungen und kann Mensch und Hund angreifen. Wenn es dennoch zu einer Begegnung kommen sollte, ein Tipp: Ruhe bewahren, sich langsam zurückziehen und das Tier dabei im Auge behalten.

Grundsätzlich ist es hilfreich, beim Spaziergang oder bei sportlicher Betätigung aufmerksam zu sein, sich rücksichtsvoll in der Natur zu bewegen und Begegnungen mit Wildtieren zu vermeiden.

Wo darf man Gassi gehen?

  • Auf öffentlichen Straßen, Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur ohne Beschränkung für Fußgängerinnen und Fußgänger
  • Auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen
  • Auch landwirtschaftlich genutzte Flächen außerhalb der Nutzzeit besser nicht betreten
  • Auf Waldwegen
  • Im Jagdrevier, wenn der Hund im Einwirkungsbereich des Hundehalters ist

Wo darf man es nicht?

  • Auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen mit Verbot für Fußgängerinnen und Fußgänger
  • Auf Privatwegen und Flächen ohne Zustimmung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
  • Auf Wegen und Flächen in Schutzgebieten mit behördlicher Beschränkung für das Betreten
  • Auf landwirtschaftlichen Flächen während der Nutzzeit (z. B. Getreidefelder, Wiesen)
  • In gesperrten Forstkulturen oder Forstpflanzgärten
  • In Jagdrevieren, wenn die Hunde unbeaufsichtigt frei laufen gelassen werden

Damit es Hund, Herrchen, Jägern, Landwirten und vor allem auch wildlebenden Tieren gut geht, sollten die genannten Anregungen beachtet und respektvoll miteinander umgegangen werden.

Hundekot auf Wiesen oder Weiden kann für Weidetiere gefährlich werden, da der Krankheitserreger Neospora caninum, den Hunde über Kot ausscheiden und den Weidetiere mit dem Futter (Wiesenheu) aufnehmen, zu gefährlichen Erkrankungen führt. Wer seinen Hund auf Wiesen und Weiden laufen lässt, sollte daher in jedem Fall den Hundekot entfernen.

Wichtig für alle Hundebesitzenden ist die gute Erziehung ihres Hundes. Flächen zur Ausbildung sollten aber nur in Rücksprache mit den Nutzungsberechtigten genutzt werden. Informationen zur Ausbildung geben die Hundezuchtverbände, Hundeschulen, aber auch immer mehr lokale Jagdverbände bieten eine sogenannte Begleithundeausbildung an.

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