Das Landratsamt Miltenberg macht auf untenstehende gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg aufmerksam:
Bewilligungspause in der Wohnraumförderung

Wie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Kreisverwaltungsbehörden nun angewiesen hat, dürfen mit Blick auf das bayerische Wohnungsbauprogramm derzeit keine neuen Zusagen für die Förderung zur Wohnraum-Anpassung für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Eigenwohnraumförderung ausgesprochen werden. Während diese staatliche Förderung ruht, ist die Finanzierung des Eigenwohnraums per Zinsverbilligungsprogramm nicht betroffen und wird weiterhin regulär gefördert.
Zunächst seien Änderungen der Rahmenbedingungen durch die Entwicklungen vor allem auf Bundesebene abzuwarten, die sich möglicherweise kurzfristig ergeben könnten. Sobald sich hierbei neue Spielräume ergäben, würde der Freistaat diese unverzüglich nutzen wollen. Spätestens aber mit Beginn des neuen Jahres sollen Neubewilligungen wieder möglich sein. Maßgeblich abhängig seien der Bewilligungsumfang sowie die Auszahlungsmodalitäten und -zeitspannen dann von der Umsetzung des Koalitionsvertrages der Bundesregierung sowie von der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026/2027 in Bayern.
In der Zwischenzeit werden alle bereits erteilten Bewilligungen, exakt wie sie erteilt wurden, auch abfinanziert. Darüber hinaus werden auch alle erteilten, vorzeitigen Maßnahmenbeginne im Zeitablauf vollumfänglich bewilligt werden. Insbesondere seien alle Projekte umfasst, die bezugsfertig werden: Sie sollen rechtzeitig vor Erstbezug bewilligt sein. Schlussendlich soll sicher gestellt bleiben, dass sich alle Projektträgerinnen und -träger auf erhaltene Zusagen selbstverständlich auch weiterhin verlassen können.
In den vergangenen Jahren habe sich die bayerische Wohnraumförderung als Stabilitätsanker für die Wohnungs- und Bauwirtschaft bewährt. Schließlich seien die bayernweite Nachfrage deutlich gestiegen und in den vergangenen zwei Jahren daher 2,2 Milliarden Euro bereit gestellt worden. Laut Staatsministerium geschehe damit im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie.
Für die Eigenwohnraumförderung wurden allein im Landkreis Aschaffenburg im Jahr 2024 18 Anträge bewilligt - darunter rund 685.000 Euro im Rahmen der nun pausierenden, staatlichen Förderung und rund 2,3 Millionen Euro im Rahmen des weiter fortlaufenden Zinsverbilligungsprogramms. Im gleichen Zeitraum wurden im Landkreis Aschaffenburg 54 Förderanträge mit einem Volumen von etwa 478.000 Euro für die Wohnraum-Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung bewilligt.
Im Landkreis Miltenberg wurden im Rahmen der nun pausierenden, staatlichen Förderung im vergangenen Jahr 25 Anträge mit einem Volumen von 1.054.000 Euro bewilligt. Im Rahmen des weiterhin fortlaufenden Zinsverbilligungsprogramms waren es knapp 4,2 Millionen Euro. Im gleichen Zeitraum wurden im Landkreis Miltenberg 24 Förderanträge mit einem Volumen von 205.000 Euro für die Wohnraum-Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung bewilligt.
Um den sozialen Auftrag nach preisgünstigem Wohnraum für alle bestmöglich umzusetzen, bedenkt der Freistaat Bayern im Rahmen seiner Wohnraumförderung zahlreiche Aspekte - von der Mietraum- und Eigenwohnraumförderung über individuelle Bedarfe für den Ausbau für Menschen mit Behinderung bis hin zur Holzbauförderung und das Sonderprogramm zur Schwimmbadförderung. Die Kreisverwaltungsbehörden übernehmen hierfür die Sachbearbeitung mit Blick auf die Eigenwohnraumförderung und diejenige für die Wohnraum-Anpassung für Menschen mit Behinderung. Die übrigen Förderungen im Kontext der bayerischen Wohnraumförderung werden von der zuständigen Regierung bearbeitet und bewilligt.
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