Bauanträge sind künftig beim Landratsamt einzureichen

Am 10. Dezember 2024 hat der Bayerische Landtag das erste und zweite „Modernisierungsgesetz“ beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, Bürokratie abzubauen. Das Modernisierungsgesetz wirkt sich auf viele Vorschriften aus, teilt das Landratsamt mit. Besonders deutlich wird es in der Bayerische Bauordnung sichtbar.

Bereits in der Bauordnung von 1864 war es geregelt, dass Bauanträge zunächst bei den Gemeinden einzureichen sind. Zum 1. Januar 2025 wird mit dieser Tradition gebrochen, dann sind die Bauanträge direkt bei den Landratsämtern einzureichen. Gleichwohl spielen die Gemeinden immer noch eine wichtige Rolle: Als Träger der verfassungsrechtlich geschützten Planungshoheit werden die Gemeinden künftig von den Landratsämtern beteiligt und entscheiden nach wie vor selbstständig darüber, ob sie dem jeweiligen Bauvorhaben ihr Einvernehmen erteilen.

Die neue Bayerische Bauordnung enthält aber noch weitere Änderungen. So wurde der Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben erweitert und insbesondere die Vorschriften über Stellplätze und Kinderspielplätze wurden weitgehend aufgehoben. Dafür erhalten die Gemeinden die Befugnis, hierfür mittels eigener Satzungen Ortsrecht zu schaffen.

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