Batterien und Akkus richtig entsorgen und so Brände vermeiden

Immer häufiger lösen falsch entsorgte Batterien und Akkus Brände in Entsorgungsanlagen und Müllfahrzeugen aus, schlagen der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Alarm. Für die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg ist dies Anlass, auf die korrekte Entsorgung dieser Energieträger hinzuweisen.

Das betrifft laut der Pressemitteilung der genannten Verbände hauptsächlich Lithium-Ionen-Akkus, die in vielen Geräten verbaut sind und die falsch entsorgt werden. So findet man elektronische Grußkarten im Papiermüll, blinkende Kinderschuhe oder elektronische Spiel- und Sportgeräte im Restmüll – obwohl dies nicht korrekt ist. Brände aufgrund von falsch entsorgten Lithium-Akkus können gravierend sein, da sie sich schnell ausbreiten und nur schwer gelöscht werden können, heißt es in der Mitteilung. Darüber hinaus gefährden sie die Sicherheit und Gesundheit von Müllwerkerinnen und Müllwerkern oder Angestellten von Recyclinganlagen sowie den Bestand von Anlagen. Dabei ist es wichtig zu wissen: Werden Lithium-Ionen-Akkus mechanisch beschädigt könnten sie auch in privaten Restmülleimern Brände auslösen.

Dass das Problem akut ist, erklärt BDE-Präsident Peter Kurth: „Im Sommer verging kaum eine Woche ohne Großbrände bei Entsorgern, meist verursacht durch beschädigte Batterien.“ Politik und Batteriehersteller seien aufgefordert, wirksame Maßnahmen zur Brandprävention zu ergreifen, „denn wir stehen erst am Beginn der Entsorgungswelle Batterien.“ Aufgrund von immer mehr Konsumgütern wie Unterhaltungselektronik Werkzeug, Kleidung oder Möbeln werde die Brandgefahr zunehmen, glaubt Eric Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung Und VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp weist darauf hin: „Batteriebrände gefährden Leben und die Gesundheit, vernichten Anlagen und verursachen Schäden, die in Millionen gehen.“

Die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg weist wie auch die Verbände auf die Verbraucher:innen hin, die eine entscheidende Rolle bei der Entsorgung Batterien dürfen nicht in die Restmülltonne oder den gelben Wertstoffsack – weder noch verbaut in Geräten. Verbraucher:innen sind verpflichtet, Elektroaltgeräte, Altbatterien und Akkus korrekt zu entsorgen: Batterien und Akkus durch Rückgabe im Handel durch Abgabe bei den Wertstoffhöfen im Landkreis Miltenberg, Elektroaltgeräte im Wertstoffhof, im Handel sowie in Elektroschrottcontainern. So sind alle großen Händler verpflichtet, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektrogeräte verkaufen Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Das Elektrogesetz umfasst eine Rücknahmepflicht auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei macht das Gesetz Grundsatz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Onlinehandel.

Die Verbände appellieren weiterhin an die Politik, die Herstellerverantwortung auszubauen, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und langlebige Elektrogeräte so zu dass sie reparabel sind und man die eingebauten Akkus tauschen kann. Sie fordern deshalb unter anderem, dass Hersteller und Handel ihre Kundschaft darüber konsequent informieren müssen, dass immer mehr Elektronikgeräte batteriebetrieben und somit besonders sensibel in der Entsorgung sind. Die Politik ihrerseits müsse Produkte Konsequenz verbieten, wenn sie nicht nachhaltig sind und in der Entsorgung zu beherrschbaren Risiken führen. Batterie- und Gerätehersteller müssten sich im Rahmen ihrer Produktverantwortung in geeigneter Form finanziell an der Risikoverteilung beteiligen, so eine weitere Forderung.

Die komplette Pressemitteilung ist im Internet unter www.vku.de zu finden.

Zurück zur Newsübersicht

Bürgerservice

Telefon: 09371 501-0
Telefax: 09371 501-270
E-Mail: info@lra-mil.de
  Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Dienststelle Obernburg
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close